Weiterbildung während Kurzarbeit: Vortrag im IHK-Netzwerk Bildungsträger
„Weiterbildungen sind für Beschäftigte in Kurzarbeit und auch für ihre Arbeitgeber seit Anfang des Jahres auf neue Beine gestellt worden“, sagten Verena Stiepel und Andreas Waldkötter von der Agentur für Arbeit in Osnabrück bei ihrem Vortrag im IHK-Netzwerk regionaler Bildungsträger. Beide ermunterten Betriebe und Beschäftigte dazu, Zeiten der Kurzarbeit sinnvoll zu nutzen, um gestärkt aus der aktuellen Lage hervorzugehen.
Ein neuer Paragraph im Beschäftigungssicherungsgesetz gebe den Beschäftigten damit die Möglichkeit, die Zeit der Kurzarbeit sinnvoll zu nutzen und sich für weitere Aufgaben im Unternehmen zu qualifizieren. Kosten für Lehrgänge könnten unter bestimmten Voraussetzungen gestaffelt nach Unternehmensgröße – und für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sogar vollständig – erstattet werden. Weiterhin erläuterten die beiden Teamleitungen aus dem Arbeitgeberservice, dass durch diesen neuen Paragraphen die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers bis Juli 2023 in der Zeit der Qualifizierung während der Kurzarbeit anteilig übernommen würden.
Interessierte Arbeitgeber können sich für die Beratung zu den konkreten Voraussetzungen an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter 0800 4555520 wenden.
Ansprechpartner: IHK, Stephan Wiebke, Tel.: 0541 353-495, E-Mail: wiebke@osnabrueck.ihk.de oder unter www.osnabrueck.ihk24.de (Nr. 123455)
Quelle Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim