Vor- und Nachteile der Prozessbeobachtung

Vor- und Nachteile der Prozessbeobachtung

Vor- und Nachteile der Prozessbeobachtung

In den Bereichen der Entwicklung, der Einzelstückfertigung und dem Maschinen- und Werkzeugbau lassen sich immer wieder Bedingungen finden, die es nötig machen, dass der Bediener in den Bearbeitungsprozess bei geöffneten Trennschutzeinrichtungen einschreiten muss.

Gefährliche Manipulation können jedoch durch eine zusätzliche Betriebsart, welche die Prozessbeobachtung unter höheren Sicherheitsbedingungen ermöglicht, wirkungsvoll verhindert werden. Jedoch darf diese nur genutzt werden, wenn andere technische Lösungen keine Möglichkeit darstellen.

 

Häufige Manipulationen der Schutzeinrichtungen

Laut der Maschinenrichtlinie der EU haben Maschinen- oder Anlagenbediener nur in Ausnahmefällen das Recht, eine Prozessüberwachung in der Produktion vorzunehmen, wenn die trennenden Schutzeinrichtungen geöffnet sind. Dies ist zum Beispiel bei der Betriebsart 2, dem Einrichten, oder der Betriebsart 3, dem manuellen Betrieb, der Fall. Diese Betriebsarten zeichnen sich durch eine zeitliche Begrenzung und eine reduzierte Maschinengeschwindigkeit aus. Darüber hinaus müssen als Ersatz andere Schutzeinrichtungen, wie beispielsweise ein Zustimmschalter, wirksam sein.

Diese Möglichkeiten reichen in der Praxis allerdings oft nicht aus oder es ist kaum zumutbar, den Zustimmschalter über lange Zeit zu betätigen. So lässt sich in derartigen Fällen immer wieder feststellen, dass keine Suche nach sicheren Lösungen stattfindet. Vielmehr werden die Schutzeinrichtungen dann manipuliert. Diese Manipulation ist teilweise sogar dauerhaft, da sie regelmäßig erneut benötigt wird.

 

Wann wird die Prozessbeobachtung nötig?

Die zusätzliche Betriebsart der Prozessbeobachtung, die ebenfalls als Betriebsart 4 oder erweiterte Betriebsart 3 bezeichnet werden kann, könnte für diesen Missstand Abhilfe schaffen.

Erforderlich wird die Prozessbeobachtung zum Beispiel, wenn das Anfahren verdeckter Referenzpunkte oder langwierige und komplexe Bearbeitungsvorgänge an sehr kostenintensiven Werkstücken nötig sind. Daneben dient sie zur Kontrolle und Qualitätsüberwachung der Betriebsstoffe und zeigt sich als überaus nützlich, wenn während des laufenden Betriebs Schutzeinrichtungen geöffnet werden müssen, weil die Qualität des Werkstücks durch eine Abschaltung zu stark beeinträchtigt werden würde.

Ebenfalls wird die Prozessbeobachtung nötig, wenn erforderliche Kontrollen mit technischen Vorrichtungen nicht durchgeführt werden können oder Fehler nachvollzogen werden müssen, für welche keine definierten Prüfungen vorgesehen sind.

 

Notwendigkeit sicherer technischen Konzepte

Falls dem Betreiber diese besonderen Bedingungen bei der Anschaffung der Anlage nicht bewusst waren, kann eine entsprechende Betriebsart natürlich nicht vorgesehen werden. Stattdessen liegt es dann an dem Betreiber, organisatorische Maßnahmen zu definieren, mit deren Hilfe die jeweilige Aufgabe erfüllt werden kann, ohne, dass die Beschäftigten einer zu hohen Gefahr ausgesetzt werden.

In diesen Fällen ist es erfahrungsgemäß sehr schwer, Lösungsansätze zu finden, die sich sowohl mit den gesetzlichen Anforderungen als auch der Fürsorgepflicht des Unternehmens vereinbaren lassen. Ideal ist es, wenn das Unternehmen bereits vor der Anschaffung der Maschine gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft, den Behörden und dem Hersteller ein sicheres technisches Konzept erarbeitet.

 

Prozessbeobachtung als letzte Lösung

In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass Betreiber die Betriebsart der Prozessbeobachtung zu vorschnell fordern. So konnten sich doch noch technische Alternativen finden lassen, welche eine Fertigung innerhalb der herkömmlichen normativen und gesetzlichen Bedingungen ermöglicht haben.

Falls dies jedoch nicht gelingt, muss der Ersatz der technischen durch organisatorische Schutzmaßnahmen im Rahmen der Prozessbeobachtung besonders beachtet werden. Dies kann beispielsweise durch spezielle und häufiger stattfindende Unterweisungen geschehen, die durch Ausbildung der Beschäftigten und strenge Verwaltungsvorschriften des Betriebsartenwahlschalters gewährleistet werden.

Eine besonders wichtige Rolle kommt dabei den Führungskräften zu, denn nur, wenn diese die organisatorischen Maßnahmen sorgfältig beachten und Verstöße konsequent verfolgen, ist die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet.

Daher besteht in der Betriebsart der Prozessbearbeitung stets die letztmögliche Lösung. Sie sollte erst dann eingesetzt werden, wenn durch die individuelle Risikobeurteilung zweifelsfrei festgestellt wurde, dass es für den untersuchten Fall keinerlei Alternativen gibt.