So lagern Sie Ihre Berufsbekleidung richtig
Es gibt eine Vielzahl von Berufen und Unternehmen, in denen eine bestimmte Arbeitskleidung getragen werden muss. In vielen Fällen gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage. Manchmal lediglich eine Verordnung oder einen Tarifvertrag. Selbst der Arbeitsvertrag kann die Pflicht zum Tragen von Berufsbekleidung regeln, wenn kein höherstehendes Recht eine solche Verpflichtung bereits festlegt. Doch mit dem Tragen einer bestimmten Berufsbekleidung ist es oftmals nicht getan. Denn diese muss auch gereinigt, zuweilen gewartet und vor allem richtig gelagert werden.
Wir haben in der Folge einige Tipps für Sie zusammengetragen, wie Sie für eine korrekte Lagerung Ihrer Berufsbekleidung sorgen können und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Unterschied zwischen Schutzbekleidung und „normaler“ Berufsbekleidung
Wenn Sie in einem Bereich beschäftigt sind, in dem Sie Schutzbekleidung tragen müssen, unterliegt die Aufbewahrung oftmals ebenfalls gesetzlichen Normen. So muss beispielsweise sichergestellt werden, dass Schutzbekleidung stets sauber und vor Hitze und Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahrt wird. Denn durch fortlaufende UV-Einstrahlung könnten beispielsweise die Schutzeigenschaften der Kleidung verloren gehen.
Darüber hinaus müssen Sie als Träger einer Schutzbekleidung vor dem Anziehen Ihrer Arbeitsbekleidung einen Sichttest machen. Ist die Kleidung verschmutzt? Dann könnte es sein, dass sie ihre Schutzwirkung nicht mehr entfalten kann. Eine Feuerschutzbekleidung beispielsweise, die mit Öl oder Fetten beschmiert ist, könnte aufgrund der leicht entflammbaren Stoffe auf der Kleidung trotz der Schutzwirkung in Brand geraten.
Gleiches gilt in Bereichen, in denen Hygienestandards gesetzlich festgelegt sind. Auch hier muss die Berufsbekleidung hygienisch sauber und vor allem von der privaten Kleidung getrennt aufbewahrt werden.
Tipp
Das hessische Landesarbeitsgericht hat im Fall eines Polizisten, der gegen seinen Dienstherrn geklagt hat, klargestellt, dass der Dienstherr oder Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Platz für die Lagerung seiner Dienstkleidung zur Verfügung zu stellen (Hessisches LAG, 31.5.2011, Az.: 19 Sa 1753/10). Es sei denn, es gibt eine entsprechende Verpflichtung im Tarif- oder im Arbeitsvertrag. Wenn dies nicht der Fall ist, ist der Arbeitnehmer selbst für die Lagerung der Berufsbekleidung verantwortlich.
Bei normaler Berufsbekleidung, wie sie beispielsweise Verkäufer/innen im Lebensmittelhandel und im Einzelhandel oft tragen, gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen zur konkreten Aufbewahrung der Kleidung. Doch auch hier sollten einige Punkte bedacht werden. Generell sollten Sie als Arbeitgeber, egal ob Ihre Mitarbeiter die Dienstbekleidung zu Hause aufbewahren oder ob Sie Ihnen eine Aufbewahrungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, dafür Sorge tragen, dass die folgenden Punkte bei der Lagerung der Berufsbekleidung beachtet werden.
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Die Berufsbekleidung sicher lagern
Das beinhaltet mehrere Aspekte. Zum einen sollte die Lagerung natürlich so erfolgen, dass die Kleidung nicht gestohlen oder beschädigt werden kann. Dafür eignet sich am ehesten ein Spint oder ein klassisches Regal für Kleidungsstücke bzw. ein Kleiderschrank. Soweit dieser in den Geschäftsräumen steht, ist es sinnvoll, jedem Mitarbeiter einen eigenen Schrank zur Verfügung zu stellen und diesen so zu gestalten, dass er abschließbar ist. Dann haben Ihre Mitarbeiter auch die Möglichkeit, Wertsachen während der Arbeit entsprechend zu verstauen.
Damit Berufsbekleidung sicher lagert, muss Sie beispielsweise so gelagert werden, dass sie keinen Schaden nehmen kann. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn spitze Ecken oder scharfe Kanten Löcher in der Kleidung verursachen könnten.
Vorsicht
Gerade wenn Sie Kleidungsstücke länger einlagern müssen, sollten Sie auch darauf achten, dass diese hinreichend vor Kleidermotten geschützt sind. Vor allem wenn es sich bei den Kleidungsstücken, die Ihre Mitarbeiter tragen müssen, um solche aus tierischen Fasern oder Kleidungsstücke aus Mischgewebe handelt, können Textilmotten hier erhebliche Schäden anrichten und die Berufsbekleidung schnell komplett unbrauchbar machen.
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Sorgen Sie für eine saubere Lagerung
Berufsbekleidung sollte grundsätzlich sauber gelagert werden. Das bedeutet, dass auch der Schrank, in dem die Kleidung gelagert wird, regelmäßig gereinigt werden sollte. Außerdem sollte wiederum bei Kleidungsstücken, die über einen längeren Zeitraum eingelagert werden, auf einen Schutz vor Staubbildung geachtet werden.
Auch aus Gründen der Optik ist hier wiederum eine Vermeidung von Sonneneinstrahlung wichtig. Denn Kleidungsstücke, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig und dauerhaft direkter UV-Einstrahlung ausgesetzt sind, bleichen schnell aus oder können – wenn es sich um weiße Kleidungsstücke handelt – schnell vergilben.
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Sorgen Sie für eine Trennung von Berufsbekleidung und privater Bekleidung
Am einfachsten ist das natürlich, wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einräumen, die Berufsbekleidung im Betrieb selbst zu lagern. Wenn das nicht gehen sollte und die Mitarbeiter zusätzlich dazu verpflichtet sind, ihre eigene Berufsbekleidung zu waschen, sollten Sie Ihre Angestellten darüber informieren, dass hier aus hygienischen Gründen auf eine Vermischung von Berufs- und Privatkleidung verzichtet werden sollte. Auch beim Waschen der Kleidung.
Nachhaltigkeit ist auch eine Frage der Lagerung
Berufsbekleidung ist ein breites Marktfeld in Deutschland. Allein im Jahr 2018 wurden im Bereich der Berufsbekleidung in Deutschland 1.045 Millionen Euro Umsatz gemacht. Immer mehr Unternehmen setzen auf verschiedene Formen der Nachhaltigkeit. Von nachhaltigen Raumlösungen bis hin zu Konzepten zur eigenen Stromversorgung ist dabei eine Menge möglich, um einerseits die Natur zu schützen und andererseits eine Kostenminimierung herbeizuführen. Auch im Bereich der Berufsbekleidung ist ein hohes Maß an Sorgfalt zu empfehlen – damit in Ihrem Unternehmen die benötigte Berufsbekleidung nachhaltig verwendet werden kann und nicht zu einem unnötigen Kostenfaktor wird.