Erhöhte Standards bei Tiefbohrungen und Leitungen
Die Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Niedersachsen soll sicherer für Umwelt und Natur werden. Deshalb hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Neufassung der niedersächsischen Tiefbohrverordnung auf den Weg gebracht. Die Überarbeitung der rund 15 Jahre alten Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (BVOT) beinhaltet insbesondere höhere Sicherheitsstandards für Tiefbohrungen sowie für Rohrleitungen. Das dem Wirtschaftsministerium nachgeordnete Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Neufassung ausgearbeiErdölbohrungtet und jetzt für die Verbandsbeteiligung vorgelegt, die am morgigen Dienstag (15. Juni 2021) startet.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir haben unsere Lehren aus dem Vorfall von Emlichheim und anderer Leckagen aus der jüngeren Vergangenheit gezogen. Die Förderung von Erdöl und Erdgas muss höchsten Sicherheitsstandards genügen. So, wie sich die Explorations- und Produktionsverfahren technologisch weiterentwickeln, müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Mit der neuen Fassung der Tiefbohrverordnung wird den Belangen des Natur- und Umweltschutzes bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung in Niedersachsen noch stärker Rechnung getragen.“
Nach einer eingehenden Überarbeitung liegt nun eine neu gefasste BVOT mit deutlich strengeren Auflagen für die Erdöl- und Erdgasindustrie vor. So müssen in Niedersachsen im Sinne eines „Bohrloch-TÜV“ alle Erdöl-, Erdgas- und Speicherbohrungen sowie Rohrleitungen regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) durch externe Sachverständige auf Dichtheit überprüft werden. Die verantwortlichen Unternehmen müssen zudem an allen Erdöl-, Erdgas- und Speicherbohrungen die anstehenden Drücke kontinuierlich messen und die Daten auch speichern. In einer ständig besetzten Stelle sind die Daten zu bewerten, Unregelmäßigkeiten sind umgehend dem LBEG zu melden.
„Ähnlich wie unsere Autos alle zwei Jahre auf ihre Sicherheit für den Straßenverkehr überprüft werden, soll das auch an Tiefbohrungen und Leitungen geschehen, um die Sicherheit beispielsweise für unser Grundwasser zu erhöhen“, sagt Althusmann.
Die Frist für die Stellungnahmen im Rahmen der Verbandsbeteiligung ist der 30. September 2021. Auch die Expertise der Technischen Kommission, die mit der Vereinbarung zur umweltverträglichen Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten zwischen der Landesregierung und den maßgeblich beteiligten Verbänden eingesetzt wurde, soll hier Eingang finden.
Quelle Pressemeldung von Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung