Clearingstelle des Landes Niedersachsen vermeidet zusätzliche Bürokratie
Für bauwillige Unternehmen wird es künftig nicht leichter. Denn wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, wird es ab 2022 in der Niedersächsischen Bauordnung eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von neuen Gewerbebauten geben. Dies soll den Klimaschutz fördern. Für Investoren wird sich aber spätestens dann die Frage stellen, warum gerade sie diese neuen Belastungen tragen müssen und ob es nicht bürokratieärmere Lösungen für den Klimaschutz gibt.
Für solche Fälle gibt es seit Ende 2020 mit der Clearingstelle des Landes Niedersachsen eine neue Einrichtung, die geplante Gesetze und Verordnungen des Landes frühzeitig auf unnötige Bürokratiebelastungen überprüft. Die Clearingstelle hat nun auch die neue Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) unter die Lupe genommen und eine Stellungnahme an die Landesregierung geschickt. „Mit unserer Stellungnahme haben wir nicht nur dargestellt, welche Belastungen dadurch auf Unternehmen zukommen. Darüber hinaus haben wir auch Alternativvorschläge eingebracht“, erklärte Sandra Schubert, Geschäftsführerin der Clearingstelle, jetzt beim Mittagsgespräch der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. Die Clearingstelle regte an, die Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen durch eine Nutzungs- oder Katasterpflicht zu ersetzen. Unternehmen hätten dann die Wahl, ob sie selbst eine PV-Anlage betreiben oder ob sie die betreffenden Flächen in einem Kataster eintragen und damit Dritten ermöglichen, die Flächen für den Betrieb einer PV-Anlage zu pachten. Dadurch würden Unternehmen wirksam und effizient vor Bürokratie und Zusatzkosten geschützt.
Die Stellungnahme sei nur ein Beispiel der aktuellen Arbeit der Clearingstelle, die dabei von der fachlichen Expertise eines Mittelstandsbeirats unterstützt werde. „Ein enger Austausch mit der Wirtschaft ist für unsere Tätigkeit unabdingbar. Uns ist es zudem wichtig, auch ins Gespräch mit Unternehmerinnen und Unternehmern zu kommen, um Kenntnis von bürokratischen Lasten im Tagesgeschäft zu erlangen. So können wir Änderungsbedarf für kommende Rechtssetzungsvorhaben identifizieren und zielgerichtet Vorschläge für mittelstandsfreundlichere Regelungen erarbeiten“, erläuterte Schubert.
Um ihre Unabhängigkeit vom Gesetzgeber zu gewährleisten, ist die Clearingstelle des Landes bei der IHK Niedersachsen (IHKN) als Trägerin angesiedelt. „Unsere IHKN hatte eine solche Stelle in der Vergangenheit immer wieder vorgeschlagen. Dass wir jetzt Träger der Clearingstelle sind, ist ein echter Erfolg“, sagte Uwe Goebel, Präsident der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. Die Idee, mit einer Clearingstelle Bürokratie zu vermeiden, hätte sich in Nordrhein-Westfalen bereits bewährt, so Goebel, der im laufenden Jahr turnusmäßig auch Präsident der IHK Niedersachsen ist. Aus seiner Sicht könnten entsprechende Prüfstellen auch auf anderen staatlichen Ebenen – etwa in den Kommunen – nützlich sein, denn auch dort würden bürokratische Regeln aufgestellt, die die Unternehmen im Zweifel weiter belasteten.
Die bisherigen Stellungnahmen der Clearingstelle sind öffentlich unter www.clearingstelle-nds.de einsehbar.
Quelle Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim