Ein Drittel mehr Insolvenzverfahren im 1. Halbjahr 2021
Im ersten Halbjahr 2021 wurden insgesamt 8.083 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den niedersächsischen Insolvenzgerichten gestellt. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) entsprach dies einem Anstieg um 32,5% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Der Anstieg ist insbesondere auf die gestiegenen Insolvenzverfahren bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den ehemals selbständig Tätigen zurückzuführen. Seit Beginn dieses Jahres beträgt die Wohlverhaltensphase nur noch drei Jahre anstatt der zuvor geltenden sechs Jahre. Es ist zu vermuten, dass viele Privatpersonen mit einer Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bis ins Jahr 2021 gewartet haben, wie die folgenden Zahlen zeigen: Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren lag im ersten Halbjahr 2021 bei 6.234, was einem Anstieg von 44,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Bei den ehemals selbstständig Tätigen stiegen die beantragten Insolvenzverfahren ebenfalls und zwar um 23,7% auf 1.152 Verfahren.
Dagegen waren die Unternehmensinsolvenzen weiterhin rückläufig. Im ersten Halbjahr 2021 wurden 566 Anträge zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von Unternehmen gestellt. Dies waren 23,0% bzw. 169 Verfahren weniger als im Vorjahreszeitraum.
Die übrigen Insolvenzverfahren entfielen auf 110 Nachlass- und Gesamtgutverfahren sowie 21 Verfahren von natürlichen Personen als Gesellschaftern o. ä.
Quelle Pressemeldung von Landesamt für Statistik Niedersachsen