IHK sieht bei neuer Corona-Landesverordnung Licht und Schatten

IHK sieht bei neuer Corona-Landesverordnung Licht und Schatten

IHK sieht bei neuer Corona-Landesverordnung Licht und Schatten

Das Land Niedersachsen hat den Entwurf einer grundsätzlich überarbeiteten neuen Corona-Landesverordnung vorgelegt, die ab dem 24. August in Kraft treten soll. „Es war überfällig, dass das Land die Inzidenzwerte nicht mehr zum alleinigen Maßstab seiner Corona-Politik macht. Wie schon im Minderheitsvotum des Landes im Rahmen der Ministerkonferenz angekündigt, werden nun gleichberechtigt die Krankenhaus- sowie Intensivbettenbelegungszahlen als Indikatoren für alle Corona-Maßnahmen ergänzt. Diese verbreiterte Perspektive hatte sich die Wirtschaft schon seit langem gewünscht“, kommentiert Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. Auf diese Weise werde vor allem dem Impffortschritt Rechnung getragen.

„Neben einigem Licht gibt es in der Verordnung aber auch eine Menge Schatten“, erklärt Graf weiter. So übernehme die neue Verordnung trotz des inzwischen erreichten hohen Impfniveaus in Niedersachsen noch die alten Inzidenz-Schwellenwerte. „Die Schwellenwerte müssten mit der steigenden Impfquote logisch verknüpft werden und im Zeitablauf ansteigen“, so Graf. In Dänemark seien sie zudem um rund das Zehnfache höher als in Deutschland. Auch zeigten die Erfahrungen anderer Länder, die – wie etwa Großbritannien mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 300 – wesentlich höhere Inzidenzwerte aufweisen, dass das Gesundheitssystem dort keineswegs überfordert sei.

„Einen logischen Bruch enthält die Verordnung an der Stelle, an der eine weiterhin allein inzidenzbasierte Regel mit erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaft greift“, erklärt Graf. So müssen die Beherbergungsbetriebe, Innengastronomien, körpernahe Dienstleister und viele andere ab einer Inzidenz von 50 den Zugang auf Geimpfte, Genesene und getestete Personen beschränken und dies auch noch selbst kontrollieren. Hier sei zudem unklar, wie Einzelhändler mit eigenen Gastronomien in ihren Räumen vorgehen müssten. „Diese Vorgabe ist zu streichen. Die 50 taucht in den zuvor definierten Warnstufen gar nicht auf und ist damit völlig aus der Luft gegriffen“, so Graf.

Kritisch sieht die IHK auch, dass die neue Verordnung die Pflicht für Unternehmen in einzelnen Branchen vorsieht, nicht geimpfte und nicht genesene Mitarbeiter zweimal in der Woche zu testen und dies zu dokumentieren. Dies gehe über die bisherige Testangebotspflicht hinaus und verursache zusätzliche Kosten. In der Praxis sei es zudem kaum umsetzbar, da der Impfstatus der Mitarbeiter von den Unternehmen gar nicht erfasst werden dürfe. Unklar bleibe, warum Unternehmen ihre Mitarbeiter überhaupt auf eigene Kosten testen müssten, der Bund selbst hingegen zum 11. Oktober aus dem kostenlosen Testangebot aussteige.

Der entscheidende Mangel sei schließlich, dass die Verordnung keine Perspektive für den Ausstieg aus den Corona-Maßnahmen biete. „Die Briten haben ihren ‚Freedom Day‘ bereits erlebt, die Niederlande haben ihn für den 1. November angekündigt. Deutschland und Niedersachsen fallen im internationalen Vergleich damit weiter zurück“, sagt Graf und meint weiter: „Jeder Erwachsene hatte mittlerweile ein Impfangebot und konnte damit entscheiden, sich impfen zu lassen oder dies nicht zu tun. Wir brauchen nun ein definiertes Ende-Datum für die Corona-Maßnahmen, auch um das Regel-Wirrwarr in den 16 Bundesländern aufzulösen.“ Wünschenswert sei außerdem eine klare Perspektive für die voraussichtlich bald notwendigen Auffrischungsimpfungen. In Israel habe man diese bereits gestartet, um einen neuen Lockdown und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden zu vermeiden. Hieran solle sich auch die deutsche Gesundheitspolitik orientieren.

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim