Das Kurzarbeitergeld und seine Folgen
Das Thema Kurzarbeit rückt in Zeiten von wirtschaftlichen Krisen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Doch wie ist dieses Instrument eigentlich rechtlich geregelt und welche steuerlichen Konsequenzen hat es?
Rechtliche Rahmenbedingungen von Kurzarbeit
Das Kurzarbeitergeld soll zum einen Arbeitgeber kurzzeitig entlasten, wenn diese mit Arbeitsausfällen zu kämpfen haben. Damit wurde ein Instrument geschaffen, das es den Firmen erlaubt, ihr qualifiziertes Personal zu halten, um nach einer Krise wieder sofort die Produktion hochfahren zu können. Arbeitnehmer auf der anderen Seite gewinnen so eine Sicherheit, die zwar einen geringeren Lohn mit sich bringt, aber immerhin für eine Grundsicherheit sorgt. Andernfalls käme es in den Betrieben verstärkt zu Entlassungen, da eine Ausbezahlung der vollen Lohnkosten für den Arbeitgeber eine zu große Belastung darstellen würde.
Im Rahmen der Kurzarbeit wird die Arbeitszeit verringert, wodurch folglich auch der Lohn sinkt. Grundsätzlich beträgt die Arbeitszeit in dieser Phase nur noch 60 Prozent, kann aber bei besonderen Anlässen auch schwanken. Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes erfolgt von der Bundesagentur für Arbeit. Die Länge der Zahlungen beschränkt sich in der Regel auf 12 Monate. Auf Ansprüche in der Sozialversicherung wirkt sich der Bezug von Kurzarbeitergeld normalerweise nicht negativ aus.
Kurzarbeit und Steuern
Das Kurzarbeitergeld hat in Sachen Steuern einige Konsequenzen. Als Lohnersatzgeld ist es zwar zunächst steuerfrei, verpflichtet aber den Bezieher zur Abgabe einer Steuererklärung. Begründet liegt dies in der Tatsache, dass ab einem erhaltenen Betrag über 410 Euro innerhalb eines Kalenderjahres eine solche anzufertigen ist. Sollte der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, hat dies Folgen. Das Finanzamt ist durch den Arbeitgeber über den Bezug von Kurzarbeitergeld in Kenntnis gesetzt und wird Fristversäumnisse entsprechend ahnden können. In der Regel muss man hier mit einem Betrag von 25 Euro rechnen, der zusätzlich entrichtet werden muss. Je länger man als Arbeitnehmer also mit der Erklärung in Verzug ist, desto finanziell belastender werden die Folgen. Es empfiehlt sich daher, eine zeitnahe Erklärung vorzunehmen.
Folgen durch den Progressionsvorbehalt
Die Verpflichtung zu einer Steuererklärung durch den Bezug von Kurzarbeitergeld über 410 Euro ist nicht die einzige Konsequenz hinsichtlich der Steuern. Der Progressionsvorbehalt sorgt für eine Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes bei der Höhe des zu zahlenden Steuersatzes. Dies bedeutet, dass das Geld selbst zwar steuerfrei ist, bei der Einkommenssteuer aber sehr wohl Auswirkungen mit sich bringt. Wenn das Einkommen also trotz Kurzarbeitergeld gleichgeblieben ist, erhöht sich die Steuerlast. Wer nun aber befürchtet, am Ende trotz Krisensituation noch weniger Geld zur Verfügung zu haben, kann etwas aufatmen. Realistisch betrachtet verringert sich während der Kurzarbeitsphase auch das Jahreseinkommen, wodurch weniger Steuern zu entrichten sind. Durch die Steuererklärung steigt also auch die Chance, Rückzahlungen durch das Finanzamt zu erhalten.
Sind die Folgen positiv oder negativ?
Es lässt sich abschließend nur schwer einschätzen, ob die Konsequenzen des Kurzarbeitergeldes nun positiv oder negativ für Arbeitnehmer sind. Die individuellen Umstände bestimmen über die Auswirkungen in finanzieller Hinsicht. Bei gleichbleibendem Lohn, etwa durch eine Gehaltserhöhung während des Bezuges, ist die Wahrscheinlichkeit für eine höhere Steuerlast eher gegeben als bei Lohnausfällen infolge der Krisensituation. Fakt ist aber, dass auf jeden Fall eine Steuererklärung abgegeben werden muss, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.