
Ab wann kann man von Vergewaltigung sprechen?
Es ist manchmal nicht immer für jeden Menschen im vollen Umfang eindeutig, ab wann nach dem Sexualstrafrecht in Deutschland von einer sexuellen Nötigung, von Missbrauch oder sogar von Vergewaltigung ausgegangen wird.
Erschreckenderweise glauben einige Menschen sogar noch immer, dass es nicht strafbar sei, seine Ehefrau oder die feste Partnerin zu sexuellen Handlungen, die sie nicht vornehmen möchte, zu zwingen. Dies ist vollkommen falsch! Völlig unabhängig von der Beziehung zu dem Opfer, kann es sich um sexuellen Missbrauch handeln. Für den Beistand bei der Anzeige und der Klage hilft ein Anwalt für Sexualdelikt.
Wann liegt das Erfüllen eines Strafbestandes vor?
Für das Erfüllen eines Strafbestandes zu einem sexuellen Delikt reicht es aus, wenn die Intimsphäre, die geschlechtsspezifisch ist, gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers berührt wird. Dem ist hinzuzufügen, dass der Wille des Opfers nicht unter der Anwendung von Gewalt oder Androhungen (beispielsweise durch Freiheitsentzug oder durch Veröffentlichung von bloßstellenden Fotos) gebrochen wird.
Wird einer Person gegen ihren eigenen Willen beispielsweise zwischen die Beine gegriffen, wurde eine Nötigung begangen, wenn Gewalt oder Drohungen erfolgten.
Eine begangene sexuelle Nötigung liegt im Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei dem Tatbestand der Nötigung liegt folglich eine zwingende Mindeststrafe vor!
Die Vergewaltigung
Wird der Geschlechtsakt mit einer Person ausgeführt, obwohl dies gegen den Willen der Person spricht, liegt eine Vergewaltigung vor. Hierzu zählen auch Oral- oder Analsex. Des Weiteren ist von einer Vergewaltigung die Rede, wenn eine missliche Lage einer Person ausgenutzt wird, um mit ihr Sex haben zu können.
In solch einem Fall ist die Strafbarkeit auch vorliegend, wenn keine Drohung und keine weitere Gewalt angewendet wurde und die andere Person lediglich NEIN gesagt hat. Des Weiteren liegt ein Strafbestand vor, wenn an äußeren Umständen erkennbar ist, dass die andere Person keinen Sex möchte, beispielsweise wenn sie weint oder sich wegdreht. In solch einem Fall spricht man von der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Strafen bis zu zwei Jahren können erfolgen.
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Eine angewandte Drohung, die beim Opfer Angst vor körperlichen oder gesundheitlichen Schäden auslöst, ist strafbar. Der Zwang und der Eingriff in die sexuelle Integrität sind bei einer Vergewaltigung gesteigert. Der vorliegende Strafrahmen ermisst ein bis zehn Jahre. Auch bei dem Tatbestand der Vergewaltigung gibt es somit eine zwingende Mindeststrafe.
Höhere Strafen
Strafen können unter Umständen höher ausfallen, wenn besonders schwerwiegende Umstände vorliegen. Dies trifft zu, wenn das Opfer schwere Verletzungen erleidet oder gar stirbt. Des Weiteren ist mit einer höheren Strafe zu rechnen, wenn das Opfer durch die Vergewaltigung schwanger wird oder unter 18 beziehungsweise 14 Jahren alt ist. Zudem ist die Strafe höher, wenn die Person wehrlos oder psychisch beeinträchtigt ist.
Warum ist ein Spezialist für Sexualstrafrecht empfehlenswert?
Es wird vor Gericht besonders in Fällen problematisch, bei denen Aussage gegen Aussage steht und keine eindeutige Beweislage vorliegt. Richter sind in solch einer Situation dem Druck ausgesetzt, einen möglicherweise Unschuldigen aufgrund des allgemeinen politischen Drucks eine unbedingte Strafe auferlegen zu müssen.
Aufgrund dessen ist es zu empfehlen, sich an einen Anwalt für Sexualdelikt zu wenden. Dieser kann Betroffene umfassend beim Prozess begleiten und bringt die notwendige Erfahrung mit solchen Delikten mit.