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Die Steuererklärung ist ein notwendiges Übel, dass jedoch den ein oder anderen Euro in die Haushaltskasse zurückspülen kann. Auch wenn diese Aufgabe oft lästig ist, da das deutsche Steuergesetz nicht gerade unkompliziert ist, so sollten es sich Arbeitnehmer nicht entgehen lassen, die Steuererklärung zu machen. Mit einigen Tricks kann man viele Dinge geltend machen und so die Kasse aufbessern. Gerade durch die Pandemie hat sich im beruflichen Alltag viel verändert, was sich auch auf die Steuererklärung auswirken kann.
Durch die Krise haben sich einige steuerliche Veränderungen ergeben, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen, den ein oder anderen Euro vom Fiskus zurückzufordern. Ebenfalls ist es für alle Arbeitnehmer, die durch die Krise im Jahr 2020 in Kurzarbeit geraten sind, Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Damit die Finanzämter entlastet werden und damit auch die Angestellten, ausreichend Zeit haben, hat man die Frist in diesem Jahr sogar auf den 31.10.2021 gelegt. Wer einen Steuerberater hinzuzieht, kann sich sogar bis zum Jahr 2022 Zeit lassen.
Auch die Finanzämter setzen auf neue Medien und bitten die Klienten, ihre Steuererklärung online abzugeben. Dafür stellen die örtlichen Finanzämter auf ihren Homepages das sogenannte ELSTER Programm bereit, die die Angaben vereinfachen und zugleich die Umwelt schonen, da weniger Papier benötigt wird. Arbeitnehmer können diese Möglichkeit nutzen, Selbstständige und Freiberufler müssen ihre Steuererklärung online abgeben.
Damit man möglichst viel wieder zurückerhält, sollte man bei der Steuererklärung aufpassen, die wichtigen Angaben nicht zu vergessen.
In der Regel werden die Pauschalbeträge auch ohne Belege durchgewunken. Arbeitnehmer können hier bis zu 1.000 Euro geltend machen. Es lohnt sich aber, für den Fall der Fälle Belege wie Quittungen oder Handwerkskosten aufzubewahren, um sie im Zweifelsfall vorlegen zu können.
Während der Krise waren viele Arbeitnehmer gezwungen, von Zuhause aus zu arbeiten. Auch wer kein Büro hat, kann jetzt profitieren. Eine neue Homeoffice Pauschale berücksichtigt auch die Arbeitnehmer, die kein eigenes Büro in ihren privaten vier Wänden haben. Pro Tag, den der Arbeitnehmer im Homeoffice gearbeitet hat, können 5 Euro geltend gemacht werden. Maximal 120 Tage, also 600 Euro können über die neue Pauschale abgerechnet werden.
Die Entfernungspauschale können alle Arbeitnehmer nutzen, ganz egal, ob man zu Fuß, mit dem privaten Auto oder mit der Bahn zur Arbeit kommt. Pro Kilometer Arbeitsweg können Arbeitnehmer ab diesem Jahr nicht mehr nur 0,30 Cent, sondern 0,35 Cent abrechnen. Dabei werden 230 Arbeitstage pro Jahr veranschlagt.
Ehepaare, aber auch Eltern können verschiedene Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen und so ein paar Euro vom Finanzamt zurückerhalten. Kosten für die Kinderbetreuung, Spenden oder Versicherungsbeiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Die Krankenkassen streichen leider immer mehr Zuschüsse und die Patienten müssen tiefer in die Taschen greifen. Jedoch werden Heilungskosten wie zum Beispiel Physiotherapie, Zahnarztkosten oder auch der Besuch beim Heilpraktiker als ungewöhnliche Belastung angesehen. Erkennt das Finanzamt die Kosten an, können einige Euros zurück in die Taschen wandern.
Wer erstmals die Steuererklärung online machen soll, kann aufgrund der vielen Gesetze und Grundlagen schnell den Überblick verlieren. Wer aber dennoch das Maximum aus seiner elektronischen Steuererklärung herausholen möchte, sollte ein Softwareprogramm nutzen, dass die Angabe vereinfacht und auf Fehler hinweisen kann.
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