Zensus 2022: Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung startet in Niedersachsen

Zensus 2022: Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung startet in Niedersachsen

Zensus 2022: Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung startet in Niedersachsen

Mit dem Start der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wird ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung des Zensus 2022 erreicht. Die Vorbefragung startet in Niedersachsen ab Mitte Oktober 2021. Dabei wird durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Teil aller Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise von Gebäuden mit Wohnraum befragt. Mithilfe der Vorbefragung wird unter anderem ermittelt, ob die vorliegenden Daten zu Eigentumsverhältnissen und Gebäuden aktuell und von guter Qualität sind. So trägt die Vorbefragung mit ihren Ergebnissen zu einem reibungslosen Ablauf der GWZ im Rahmen des Zensus 2022 bei.

Die Daten zu den Gebäuden und Eigentumsverhältnissen, die als Basis für die Vorbefragung und die GWZ dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden müssen. Außerdem bilden diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Aktuelle Änderungen, wie beispielsweise Wechsel von Eigentümerinnen oder Eigentümern oder auch deren Wohnortwechsel, sind möglicherweise in diesen Daten noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden.

Die Fragen der Vorbefragung können schnell und einfach über einen kurzen Online-Fragebogen beantwortet werden. Es handelt sich um maximal 11 Fragen, die in der Regel innerhalb von 5-10 Minuten beantwortet werden können. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten die auskunftspflichtigen Personen per Brief. Einen Einblick in den Online-Fragebogen können Sie hier erhalten.

Bei der Vorbefragung werden nicht alle Auskunftspflichtigen befragt, sondern nur ein Teil. Bei der eigentlichen GWZ, die im Mai 2022 stattfinden wird, werden hingegen alle Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung, wer an der Vorbefragung teilnimmt, hängt von Struktur und Qualität der vorliegenden Daten ab. In Niedersachsen werden im Rahmen der Vorbefragung rund 350.000 Eigentümerinnen und Eigentümer kontaktiert. Auch für die Vorbefragung gilt eine Auskunftspflicht: Jede zur Auskunft ausgewählte Person ist verpflichtet, aktuelle Daten zu melden.