Neue Regelungen im Influencer Marketing: Was sich ab 2022 ändert

Neue Regelungen im Influencer Marketing: Was sich ab 2022 ändert
Foto: Georgia de Lotz/ Unsplash

Neue Regelungen im Influencer Marketing: Was sich ab 2022 ändert 

Mit der wachsenden Bedeutung von Social Media Kanälen stieg in den letzten Jahren auch die Anzahl der professionellen Content Creators und Influencer rasant an. Seitdem es möglich ist über Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok und YouTube Geld zu verdienen oder gar ein vollständiges Einkommen zu generieren, versuchen auch immer mehr Marken und Unternehmen die Vorteile jener Plattformen zu nutzen. Dabei geht es jedoch nicht nur um das Social Media Marketing durch das sich die Unternehmen eine eigene Online-Präsenz aufbauen und eigene Inhalte vermarkten, sondern vor allem auch um das Wachstum der eigenen Reichweite und des Bekanntheitsgrades. 

Was ist Influencer Marketing?

Um diese Ziele zu erreichen, haben inzwischen viele Marken die Vorteile des sogenannten Influencer Marketings erkannt. Dabei gehen Unternehmen eine Kooperation mit einflussreichen und bekannten Personen aus dem Internet ein und bewerben auf diesem Weg ihre Produkte. Dabei erhalten die Influencer bestimmte Produkte des Unternehmens, welche sie öffentlich auf ihrem Kanal bewerten und bewerben. So können beispielsweise Fitness-Blogger auf ihrer Website die neue Badebekleidung einer kooperierenden Marke weiterempfehlen. Doch sie können auch einen vorgefertigten Content des Unternehmens weiterverbreiten, indem sie ihn auf ihren Social Media Kanälen teilen oder ihn selbst erwähnen. 

Für die Unternehmen bietet das Influencer Marketing verschiedene Vorteile wie zum Beispiel die Nutzung der bereits vorhandenen Reichweite einer bestimmten Person. Wirbt diese Person dann das Produkt einer Marke öffentlich an, erhöht sich dadurch der Bekanntheitsgrad des Unternehmens. Außerdem können über Verlinkungen Besucher auf die eigene Website gelockt werden, wodurch wiederum Traffic generiert und das Google Ranking erhöht wird. Gleichzeitig steigen dadurch die Verkaufszahlen der angebotenen Produkte und das Unternehmen erzielt einen höheren Umsatz. Gleichzeitig können Unternehmen mit einem relativ geringen Werbebudget große Einnahmen erzielen. 

Da dieser Teilbereich des Marketings jedoch noch relativ neu ist, gab es in den letzten Jahren noch relativ wenig Regelungen, die sowohl die Influencer, die Verbraucher und die Unternehmen schützen. Aus diesem Grund wurden viele dieser Kooperationen gar nicht oder zu gering vergütet, nicht versteuert oder sie waren nicht als Werbung für die User erkennbar. Deshalb gab es bereits einige Gerichtsverfahren, in denen Unternehmen wegen nicht gezahlter Vergütungen verklagt oder Influencer wegen Schleichwerbung angezeigt wurden. 

Neue Regelungen ab 2022

Um Gerichtsprozesse wie diese einheitlich klären zu können und Fälle wie die oben Genannten zu verhindern, soll es vom Bundesgerichtshof ab Mai nächsten Jahres folgende Regelungen für das Influencer Marketing geben:  

  1. Tap Tags

    müssen gekennzeichnet werden

Die sogenannten Tap Tags mit denen Influencer das Social Media Profil einer Marke im Zuge einer bezahlten Kooperation verlinken, müssen sichtbar als Werbung gekennzeichnet werden. So soll es für den Verbraucher erkennbar sein, dass die Verlinkung oder die Erwähnung einer Marke zum Zwecke ihrer Förderung veröffentlicht wird. Dadurch soll er die Möglichkeit bekommen das Produkt zu hinterfragen und eine bewusste Kaufentscheidung ohne eine Manipulation von außen zu treffen. Diese Beiträge müssen mit „Anzeige” oder „Werbung” gekennzeichnet sein.

  1. Werbung aufgrund von Markennennung 

Wenn Influencer eine Marke nennen oder verlinken, obwohl sie weder eine Kooperation mit dieser haben noch eine Vergütung dafür erhalten, müssen sie ihren Beitrag nach gesetzlichen Vorgaben mit „Werbung wegen Markennennung” kennzeichnen. 

  1. Werbekennzeichnung muss am Anfang eines Beitrags stehen 

Erhalten Influencer eine Vergütung für eine Kooperation muss direkt zu Beginn des Posts (egal ob in der Story, einem Video, einem Blogpost oder einem Instagram-Beitrag etc.) sichtbar kennzeichnen. Ein Hashtag oder eine Markierung hinter dem Text werden als unzureichend bewertet, da sie nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar sind. 

  1. Selbst erworbene Produkte oder Gegenstände des privaten Lebens

Sind in Beiträgen von Influencern selbst gekaufte Produkte oder Dinge ihres täglichen Privatlebens zu erkennen, müssen diese nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese nicht offensichtlich beworben werden.