Unfallauto verkaufen – Was tun wenn’s mit dem Firmenwagen kracht?
Viele Unternehmen in Deutschland bieten Ihren Mitarbeitern Firmenfahrzeuge. Doch was passiert eigentlich, wenn es mit einem solchen Firmenauto zum Unfall kommt? Wer zahlt die Kosten und was passiert anschließend mit dem Firmenwagen? Ob Sie als Unternehmer das Unfallauto verkaufen oder welche Schritte Sie nach einem solchen Unfall einleiten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Vor dem Unfall sollten Dinge vertraglich geregelt sein
Ganz wichtig für Geschäftsleitung und Arbeitnehmer: Bei Firmenwagen müssen konkrete Regeln her. Darf das Auto auch privat genutzt werden? Wie oft bzw. wie viele Kilometer außerhalb der Arbeit darf der Firmenwagen bewegt werden? Darf das Firmenauto außer Landes gebracht und somit zum Beispiel für Urlaubsreisen genutzt werden? Darf der Ehepartner des Angestellten das Fahrzeug ebenfalls führen oder nur der Mitarbeiter selbst? All diese und noch viel mehr Fragen sollten bei einem Firmenfahrzeug im Vorfeld besprochen und vertraglich festgehalten werden. Das spart später enorm viel Papierkram und Streitereien und ist außerdem entscheidend für die Versicherung.
Unfallauto verkaufen oder reparieren lassen?
Nach einem Unfall steht jede Menge an. Versicherungsanträge müssen ausgefüllt, Details festgehalten werden. Eine der wichtigsten Fragen, die sich nach einem Unfall jedoch stellt, ist die nach Verkauf oder Reparatur. Die Entscheidung, ob Sie das Unfallauto verkaufen oder reparieren lassen möchten wird von mehreren Faktoren beeinflusst: Wie hoch ist der Schaden? Wie teuer wäre eine Reparatur? Wie alt ist das Fahrzeug? Wie viel Wert hat das Fahrzeug? Sie sehen schon: Die Entscheidung, ob Sie ein Unfallauto verkaufen oder reparieren sollten, kann Ihnen keiner abnehmen. Sollten Sie sich jedoch dafür entscheiden, das Fahrzeug zu verkaufen, macht es oftmals Sinn sich nach einer geeigneten Online-Plattform umzuschauen, die Ihnen den Verkauf erleichtert. Hier können Sie durch eine Online-Auktion Papierkram sparen und gute Preise erzielen. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unfallauto einfach verkaufen können.
Versicherung bei Unfallautos
Nach einem Unfall ist es besonders wichtig, sich als Verantwortlicher (Fahrer) und Besitzer (Unternehmer) direkt mit der Versicherung des Fahrzeugs auseinander zu setzen. Denn je nachdem, ob das Fahrzeug eine Voll- oder Teilkaskoversicherung hat, können hier die Kosten für die Unfallschäden teilweise oder gänzlich erstattet werden. Doch wie bei jedem Unfall stellt sich natürlich auch bei einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug die Frage nach der Schuld. War der Fahrer Schuld oder wie kam es zu den Schäden am Auto? Sprechen Sie als Arbeitgeber offen und direkt mit Ihrem Mitarbeiter. Natürlich möchten Sie zuerst herausfinden, ob es Ihrem Mitarbeiter und allen Beteiligten gut geht. Erkundigen Sie sich auch nach gesundheitlichen Schäden, da diese später arbeitsrechtlich relevant werden könnten. Bitten Sie Ihren Mitarbeiter anschließend den Unfallhergang so genau wie möglich zu beschreiben und halten Sie die Aussage schriftlich fest.
Bei grober Fahrlässigkeit zahlt der Mitarbeiter selbst
Ist der Unfall nicht vom Mitarbeiter selbst verschuldet, so trägt die Versicherung des Arbeitgebers die Kosten. Hat der Angestellte jedoch fahrlässig oder gar grob fahrlässig gehandelt, kann es passieren, dass er die Selbstbeteiligung, zumindest anteilig zahlen muss. Wieder anders verhält es sich, wenn vom Angestellten ein privates Fahrzeug für die Arbeit genutzt wird.
Unfallauto verkaufen oder in die Werkstatt bringen
Nachdem die Schuldfrage geklärt ist, verhält es sich mit einem Firmenwagen, der in einen Unfall verwickelt war ebenso wie mit einem Privatfahrzeug. Der Schaden wird festgestellt und anschließend muss der Arbeitgeber ermessen, ob sich eine Reparatur lohnt, oder er das Unfallauto verkaufen möchte.