„Bohrloch-TÜV“ bringt mehr Sicherheit bei der Erdöl- und Erdgasförderung: Neue Tiefbohrverordnung ist auf der Zielgeraden
Niedersachsen sorgt für noch mehr Sicherheit in der Erdöl- und Erdgasindustrie. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat wichtige Sicherheitsbestimmungen der Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (BVOT) verschärft. Nach Ablauf der Verbandsbeteiligung Ende September hat das LBEG alle Stellungnahmen bewertet und einen Entwurf erarbeitet, der regierungsintern abgestimmt wird. Als letzter Schritt vor Inkrafttreten wird das sogenannte Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union abgeschlossen.
Der niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Dr. Bernd Althusmann, begrüßt die neue Verordnung ausdrücklich: „Die Erdöl- und Erdgasindustrie ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftszweig bei uns in Niedersachsen. Gerade deshalb mussten wir aus Ereignissen wie der Leckage von Emlichheim unsere Lehren ziehen. Und das haben wir getan. Es muss unser Ziel sein, dass sich solche Schadensfälle nicht wiederholen.“ LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier betont: „Wir haben einen aktuellen Standard geschaffen, der die Sicherheit in der Erdöl- und Erdgasindustrie signifikant erhöht. Als zuständige Aufsichtsbehörde ist es unsere Pflicht, möglichen Umweltschäden vorzubeugen.“
Die Fassung enthält als Neuerung vor allem die regelmäßige Prüfung von allen Erdöl-, Erdgas- und Speicherbohrungen in Niedersachsen durch externe Sachverständige auf Dichtheit (der sogenannte Bohrloch-TÜV). Unter Druck stehende Tiefbohrungen müssen von den verantwortlichen Unternehmen kontinuierlich überwacht werden. Die Vorgaben für Anzeigen an die Aufsichtsbehörden wurden konkretisiert: Auffälligkeiten, die im Rahmen der Überwachung des Betriebes erkannt werden, müssen dem LBEG unverzüglich gemeldet werden. Auch die Untersuchungen von Rohrleitungen zur Beförderung gefährlicher Gase und Flüssigkeiten, Sole und Lagerstättenwasser werden verschärft, so dass diese künftig durch externe Sachverständige regelmäßig überprüft werden.
Die neue BVOT geht in das Notifizierungsverfahren nach der EU-Richtlinie EU 2015/1535. Dieses dauert in der Regel drei Monate. Nach der dann folgenden Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt wird sie wirksam.
Während der dreieinhalbmonatigen Verbandsbeteiligung sind insgesamt 14 betroffene Verbände aus den Bereichen Industrie, Gewerkschaft und Naturschutz beteiligt worden. Sie hatten von Mitte Juni bis Ende September die Gelegenheit, Stellung zum novellierten Entwurf der BVOT zu nehmen.
Weitere Infos:
· Die Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (Tiefbohrverordnung – BVOT) ist 1981 erlassen und zuletzt mit der Fassung vom 20. September 2006 geändert worden.
· Das im Jahr 1983 eingeführte und vor sechs Jahren zuletzt kodifizierte 2015/1535 Notifizierungsverfahren ermöglicht es der Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die technischen Vorschriften, die einzelne Mitgliedstaaten unter anderem für gewerblich hergestellte Erzeugnisse einführen wollen, vor deren Erlass binnen einer dreimonatigen Stillhaltefrist zu prüfen und angemessen zu reagieren. So soll gewährleistet werden, dass diese Vorschriften mit dem EU-Recht und den Grundsätzen des Binnenmarkts vereinbar sind. Formal reicht die Bundesrepublik Deutschland als EU-Mitgliedsstaat die für Niedersachsen novellierte BVOT in Brüssel ein.
Quelle Pressemeldung von Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie