KMK würdigt Pflasterer- und Steinsetzer-Handwerk als Immaterielles Kulturerbe

KMK würdigt Pflasterer- und Steinsetzer-Handwerk als Immaterielles Kulturerbe

KMK würdigt Pflasterer- und Steinsetzer-Handwerk als Immaterielles Kulturerbe

Die Kulturministerkonferenz (KMK) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben das Pflasterer- und Steinsetzer-Handwerk als Modellprogramm für den Erhalt Immateriellen Kulturerbes gewürdigt. Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler gratuliert der erfolgreichen Initiative aus Peine: „Ich gratuliere Ihnen von Herzen zu Ihrem erfolgreichen Antrag. Sie haben das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Komission überzeugt. Das Pflasterer- und Steinsetzer-Handwerk prägt den Städtebau in Europa und Niedersachsen seit Jahrhunderten. Für Deutschland reichen erste Aufzeichnungen bis ins 11. Jahrhundert zurück. Schon die römischen Söldner befestigten ihre Straßen, die Technik entwickelte sich rasant weiter. Noch weiter zurück reicht die Tradition in Ägypten, wo Ausgrabungen Trassen ans Licht fördern, die noch viel älter sind. Pflasterung ist Baukultur in ihrer reinen Form.“

Hintergrund:

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an. Insgesamt zeugen nun 131 Einträge im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes von der Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland.

Mit der Aufnahme in das Register Guter Praxisbeispiele als Teil des Bundesweiten Ver-zeichnisses wird das „Pflasterer- und Steinsetzer-Handwerk: Weitergabe, Bewahrung und Förderung von Wissen und Techniken“ unter www.unesco.de/ike mit Text und Bild dargestellt. Die genannte Bezeichnung der Kulturform wird als verbindlich erklärt.

Quelle Pressemeldung von  Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur