IHK-Vollversammlung: „EU-Lieferkettengesetz erzeugt neue Bürokratie im Mittelstand“

IHK-Vollversammlung: „EU-Lieferkettengesetz erzeugt neue Bürokratie im Mittelstand"

IHK-Vollversammlung: „EU-Lieferkettengesetz erzeugt neue Bürokratie im Mittelstand“

Nachdem Deutschland bereits vor gut einem Jahr ein Lieferkettengesetz verabschiedet hat, möchte nun auch die EU-Kommission ein Gesetz beschließen, in dem Leitprinzipien zur Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten der Unternehmen verbindlich festgelegt werden sollen. „Unsere Vollversammlung hat sich bereits damals kritisch mit dem deutschen Lieferkettengesetz befasst. Mit dem neu geplanten EU-Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene drohen Unternehmen weitere bürokratische Lasten, zusätzliche Kosten sowie kaum kalkulierbare Haftungsrisiken“, erklärte IHK-Präsident Uwe Goebel.

Angelika Pölking, Vorsitzende des IHK-Fachausschusses Finanzen und Steuern, berichtete über die laufenden Planungen und bezog Position: „Grundsätzlich unterstützen wir die Ziele des geplanten Gesetzes. Als ‚Ehrbare Kaufleute‘ ist die Achtung der Menschenrechte für uns selbstverständlich. Die neuen europäischen Vorgaben gehen jedoch entschieden zu weit.“ Sie plädierte dafür, dass das EU-Gesetz den Mittelstand möglichst von bürokratischen Lasten und Kosten verschonen und unkalkulierbare Haftungsrisiken vermeiden sollte. Insbesondere dürften Unternehmen nicht für Sachverhalte außerhalb ihres eigenen Betriebs in Haftung genommen werden.

Dies drohe bereits mit dem deutschen Lieferkettengesetz, das 2023 in Kraft tritt. Zwar habe der deutsche Gesetzgeber die Planungen an einigen Stellen entschärft. So gelte das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000, ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten und treffe so den Mittelstand nicht direkt. Das sei zumindest ein Teilerfolg. „Mittelständische Unternehmen sind aber immer Teil einer Lieferkette und zumindest mittelbar betroffen. Größere Geschäftspartner werden von kleineren Unternehmen die Einhaltung der geforderten Sorgfaltspflichten einfordern.“ Pölking, die den Schuhgroßhändler J. H. Pölking GmbH und Co. KG mit 170 Beschäftigten führt, berichtet von entsprechenden eigenen Erfahrungen.

Das geplante EU-Lieferkettengesetz verschärfe die Situation nochmals. So gehe das EU-Lieferkettengesetz weit über das deutsche Pendant hinaus. Konkret sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden. Dabei seien die im Gesetz definierten Anforderungen erheblich. So sollen Prozesse für die Einhaltung der Sorgfalt mit Pflichten sowohl aufwärts auf Ebene der Zulieferer als auch abwärts auf Ebene der Kunden etabliert werden. In der Konsequenz gebe es künftig umfangreiche Überprüfungs- und Berichtspflichten. Zudem bestehe die Möglichkeit, das Unternehmen zivilrechtlich in Haftung genommen werden. Bei Verstößen drohen Sanktionsmöglichkeiten.

„Diese Bürokratie ist für uns Mittelständler kaum zu bewältigen. Die vor einem Jahr von unserer Vollversammlung beschlossenen Position zum deutsche Lieferkettengesetz ist auf das neue EU-Lieferkettengesetz übertragbar. Wir brauchen keine neue Bürokratie, sondern das Gegenteil“, so Pölking. Die IHK werde sich für diese Position im EU-Gesetzgebungsprozess weiter einsetzen. Dazu seien die regionalen Abgeordneten des Europäischen Parlaments bereits angesprochen und um Unterstützung gebeten worden.

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim