Hilbers: „Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung bringt Vorteile für Unternehmen und Finanzverwaltung“ – Finanzminister informiert sich in den Niederlanden über die dortige Betriebsprüfung

Hilbers: „Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung bringt Vorteile für Unternehmen und Finanzverwaltung" - Finanzminister informiert sich in den Niederlanden über die dortige Betriebsprüfung

Hilbers: „Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung bringt Vorteile für Unternehmen und Finanzverwaltung“ – Finanzminister informiert sich in den Niederlanden über die dortige Betriebsprüfung

Almelo (Niederlande). In einem Arbeitsgespräch mit Frau Marie-Anne Toenders-Broeders, stellvertretende Direktorin für Großunternehmen, verantwortlich für die Aufsicht in den Niederlanden, informierte sich Finanzminister Rheinhold Hilbers heute in den Niederlanden über die Organisation und Abläufe der dortigen steuerlichen Außenprüfungen bei Großbetrieben. Dabei wurde auch der Ansatz des horizontal Monitoring vorgestellt und diskutiert, der einen wichtigen Baustein in der Tax Compliance Strategie in den Niederladen darstellt.

„Die verfahrensrechtlichen und zeitlichen Abläufe von steuerlichen Außenprüfungen werden in Deutschland von den betroffenen Unternehmen gerade auch im internationalem Vergleich zunehmend als Hemmnis wahrgenommen. Hier besteht Handlungsbedarf, in den Niederlanden ist man an dieser Stelle weiter“, so Minister Hilbers.

Ziel der Modernisierung der Betriebsprüfung ist, die Abläufe sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen zu optimieren und eine verstärkte und vor allem zielgenauere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsprüfung zu fördern, um eine bessere Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen im Zusammenhang mit steuerlichen Außenprüfungen zu ermöglichen. Dabei muss auch die Mitwirkungsbereitschaft der Unternehmen berücksichtigt werden, so der Minister weiter.

Hintergrund:

Betriebsprüfungen umfassen nach den einschlägigen Vorgaben in der Regel drei bis fünf zurückliegende Jahre, für die das zu prüfende Unternehmen zuvor Steuererklärungen und Jahresabschlüsse beim Finanzamt eingereicht hat. Dabei können die von der Außenprüfung zu beurteilenden Jahre unter Umständen weit in der Vergangenheit liegen. Die Folge für die Unternehmen sind Rechts- und Planungsunsicherheiten, weil durch mögliche steuerliche Feststellungen der Betriebsprüfung hohe Steuernachzahlungen und entsprechende Zinszahlungen für die Unternehmen drohen.

Vor diesem Hintergrund wurden in Niedersachsen die Finanzämter für Großbetriebsprüfung in Hannover und Osnabrück mit Pilotprojekten beauftragt, die zum einen die Digitalisierung der Außenprüfung und zum anderen die Fortentwicklung der Jahrestaktprüfung verfolgen.

In den Niederlanden orientiert sich der Ansatz des horizontal Monitoring stark an der Tax Compliance der Unternehmen. Werden bestimmte Vorgaben erfüllt – neben einer dokumentierten Steuerstrategie unter anderem auch einer eigenen steuerliche Risikoanalyse – werden zeitnahe Prüfungen, bis hin zu Prüfungen ich „Echtzeit“, ermöglicht. Auch wenn in Deutschland von Unternehmen bereits innerbetriebliche Kontrollsysteme eingesetzt werden, knüpfen daran nicht zwingend Folgen im Rahmen der Außenprüfungen an.

Neben der Durchführung von Groß- und Konzernbetriebsprüfungen in den Niederlanden wurden auch Fragen in Bezug auf die Kundenbetreuung und das Thema des Risikomanagements in der Finanzverwaltung in allgemeinerer Ausprägung erörtert.

Quelle Pressemeldung von  Nds. Finanzministerium