Risiken beim Lebensmittel Fisch vermeiden – Fortbildung für amtliche Lebensmittelkontrolle im Spezialbereich
Mehr als 40 Teilnehmende aus dem gesamten Bundesgebiet befassen sich am 17. und 18. Mai mit der Lebensmittelsicherheit von Fischen, Krebsen und Weichtieren. Die Anforderungen an die amtliche Kontrolle in diesem Spezialbereich der Lebensmittelproduktion sind anspruchsvoll. Deshalb hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF) Cuxhaven, die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen zu einer digitalen Fortbildung eingeladen:
Fisch ist ein beliebtes, gesundes, aber auch ein empfindliches Lebensmittel. Daher sind höchste Hygienestandards bei Aufzucht, Verarbeitung und Lagerung einzuhalten. Von besonderer Bedeutung ist zum einen die Einhaltung der Eigenkontrollmaßnahmen der Lebensmittelunternehmen. Zum anderen bleibt jedoch die amtliche Lebensmittelkontrolle unerlässlich, die überprüft, ob diese gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Themen sind vielfältig. Die Vorstellung und Diskussion von Konzepten für amtliche Kontrollen von Betrieben, die Fische, Krebs- und Weichtiere in unterschiedlicher Form zu Lebensmitteln verarbeiten sowie aktuelle Gefahrenpotentiale und Risiken bei ausgewählten Herstellungsprozessen und Produkten stehen im Mittelpunkt. Daher werden die Vorträge zu rechtlichen und praktischen Fragen der Untersuchung und der Überwachung mit starkem Praxisbezug gehalten. Besonderes Augenmerk richtet das LAVES dabei auf Lebensmittelsicherheits-, Täuschungs- und Qualitätsanforderungen. Aktuellen Fragestellungen zu mikrobiellen und chemischen Risiken (wie Verderb bei Fischen, Parasiten, Listerien, Schwermetalle) wird breiten Raum gegeben.
Dr. Edda Bartelt, Leiterin des Instituts für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, stellt bei der diesjährigen Fortbildung auch den aktuellen Bezug durch die Aufnahme des Vortragthemas ,,Radioaktivität“ her, denn am IFF Cuxhaven befindet sich eine der Messstellen des Landes Niedersachsens, die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Radioaktivitätsmessungen zur Überwachung der Umweltradioaktivität durchführen. Dr. Edda Bartelt: „Das Interesse an Informationen zum Integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS) und zur Arbeit der nach der Tschernobyl-Katastrophe eingerichteten Messstellen war stets groß. Jedoch erfährt die Thematik in diesem Jahr angesichts der aktuellen geopolitischen Lage eine besondere Aufmerksamkeit – sowohl im persönlichen Alltag als auch im amtlichen Dienstbetrieb ist es beruhigend zu wissen, dass das etablierte Messnetz und die Messstellen ihren Aufgaben verlässlich nachgehen.“ Da die Bundesländer zuständig seien für die Ermittlung der Radioaktivität unter anderem in Lebensmitteln, werde im Besonderen deutlich, dass die Teilnehmenden angesichts ihrer Aufgaben zur Sicherstellung der Probenahmen von Lebensmitteln, dabei selbst einen zentralen Beitrag leisten würden für die Sicherheit der Menschen.
Von dieser speziellen Thematik hin werden während der Fortbildung jedoch auch komplexe Themen erörtert, wie beispielsweise mikrobielle und chemische Risiken. Die meisten Verstöße in der Lebensmitteluntersuchung werden bei der Kennzeichnung festgestellt. Oder Verbraucherinnen und Verbraucher werden getäuscht. So zum Beispiel, wenn einem Frischfisch Fremdwasser zugesetzt wird. Der unerlaubte Zusatz von Carbonaten erhöhte das Wasserbindungsvermögen und damit das Gewicht des Fischfilets. Auch auf die Herausforderung der Analytik soll beim Thema Irreführung näher eingegangen werden.
Die Beachtung der geltenden Hygieneanforderungen ist ebenfalls thematisch vorgesehen, so zum Beispiel beim Fischfang und in der Aquakultur. Denn: ,,Es gelten höchste Hygienestandards beim Lebensmittel Fisch“, fasst Dr. Edda Bartelt die Anforderung an die amtliche Kontrolle zusammen. Da die praktischen Übungen und Besichtigungen von fischverarbeitenden Betrieben auch in diesem Jahr coronabedingt ausfallen müssen, werde der warenkundliche Exkurs noch praxisbezogener dargestellt werden.
Quelle Pressemeldung von Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit