Neue Haltungskennzeichnung bei Schweinefleisch

Neue Haltungskennzeichnung bei Schweinefleisch

Neue Haltungskennzeichnung bei Schweinefleisch

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heute von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellten Eckpunkte zur verpflichtenden Haltungskennzeichnung von frischem Schweinefleisch. Sie sind ein erster wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Kühlregal. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zukünftig klar erkennen können, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht, zeitnah einen Gesetzesvorschlag für die Umsetzung der Eckpunkte vorzulegen und die Haltungskennzeichnung verbindlich für alle Fleischsorten und auch für die Gastronomie und für verarbeitetes Fleisch auszuweiten.

„Die Eier-Kennzeichnung hat bereits gezeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Tierschutz wollen und wählen, wenn eine staatliche Kennzeichnung ihnen unabhängig und zuverlässig Transparenz verschafft. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt zügig einen Gesetzesvorschlag machen, der das vorgestellte Konzept an den Markt bringt. Zudem muss die Kennzeichnung umgehend auf Gastronomie und verarbeitetes Fleisch ausgeweitet werden. Der Vorschlag der Bundesregierung ist genau richtig, nachdem die EU-Kommission trotz großer Ankündigungen seit 2015 keine Fortschritte beim Kennzeichnungsrecht für Fleisch gemacht hat. Die Finanzierung des Umbaus in den Ställen darf nicht an der FDP scheitern. Wir fordern von allen Parteien im Kabinett mit Blick auf den Koalitionsvertrag Wort zu halten und den Fleisch-Soli zügig voranzubringen sowie pflanzliche Lebensmittel zu vergünstigen“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundegeschäftsführer der DUH.

Dorothee Saar, DUH-Leiterin für Verkehr und Luftreinhaltung, ergänzt: „Tier- und Umweltschutz müssen im weiteren Gesetzgebungsprozess dringend zusammengedacht und gemeinsam angegangen werden. Die industrielle Massentierhaltung verursacht den Großteil der besonders gesundheits- und umweltschädlichen Ammoniak-Emissionen mit extrem hohen externen Kosten. Um dem entgegenzuwirken, muss die Bundesregierung jetzt gezielt den Umbau auf tiergerechte Haltungsformen fördern. Sie müssen im Bau- und Förderrecht priorisiert werden, denn eine artgerechte Tierhaltung kann die Luftbelastung durch Ammoniak zuverlässig um die Hälfte reduzieren. Die industrielle Rinderhaltung ist außerdem ein maßgeblicher Verursacher von klimaschädlichem Methan. Daher brauchen wir nicht nur für Schweine, sondern auch für andere Tierarten dringend verbindliche Regelungen. Tierzahlen müssen an die regional verfügbare landwirtschaftliche Fläche gebunden werden. Erst wenn Tierschutz und Emissionsminderung gleichermaßen berücksichtigt werden, erhalten Landwirtschaftsbetriebe langfristige Planungssicherheit.“

Gemäß der geplanten Kennzeichnung soll Schweinefleisch aus industrieller Massentierhaltung in Zukunft an der Kennzeichnung „Stall“ zu erkennen sein. Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die DUH, spätestens nach der Umsetzung der Pläne Fleisch mit der Aufschrift „Stall“ und heute bereits die Haltungsstufen 1 und 2 des Handels zu meiden, weil es von Tieren stammt, die oft in zu enger Haltung und unter Einsatz von Antibiotika gemästet wurden, ohne ihr angeborenes Verhalten ausführen zu können. Wenn es Fleisch sein soll, dann stellen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands Bioprodukte oder Produkte mit der Kennzeichnung „Auslauf/Freiland“ die besseren Alternativen dar. Die Biokennzeichnung steht für eine tier- und umweltfreundlichere Haltung mit strengen Vorgaben beim Antibiotikaeinsatz, dem verpflichtenden Einsatz von Biofutter, dem Verbot von Gentechnik und einer gewässer- und emissionsschonenden Flächenbindung der Tierzahlen.

Quelle Pressemeldung von  DUH