380-kV-Leitung Wilhelmshaven 2 – Fedderwarden – Conneforde der TenneT TSO GmbH

380-kV-Leitung Wilhelmshaven 2 - Fedderwarden - Conneforde der TenneT TSO GmbH

380-kV-Leitung Wilhelmshaven 2 – Fedderwarden – Conneforde der TenneT TSO GmbH

Die TenneT TSO GmbH (Übertragungsnetzbetreiberin/Vorhabenträgerin) plant zwischen den Netzverknüpfungspunkten Umspannwerk (UW) Wilhelmshaven 2 und UW Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland) sowie zwischen UW Wilhelmshaven2 und UW Fedderwarden (Stadt Wilhelmshaven) den Bau jeweils einer 2-systemigen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. Das Vorhaben mit der geplanten Inbetriebnahme 2029 ist als Projekt P 175 in dem von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigten Netzentwicklungsplans (NEP) für das Zieljahr 2030 (NEP-2030 von 2019) geführt und wurde im NEP 2035 im Januar 2022 von der Bundesnetzagentur erneut als erforderlich bestätigt. Im Bundesbedarfsplangesetz ist es mit der Nr. 73 genannt.

Die genaue Lage des Netzverknüpfungspunktes UW Wilhelmshaven 2 liegt derzeit noch nicht fest. Das UW ist neu zu errichten. An den Netzverknüpfungspunkten Fedderwarden und Conneforde sind die Umspannwerke und damit die festgelegten Endpunkte vorhanden.

Der erste Verfahrensschritt

Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) werden in einem Raumordnungsverfahren alle sinnvollen Planalternativen nach einheitlichen und transparenten Kriterien unter Beteiligung von Kommunen, Fachbehörden, Verbänden und Vereinigungen sowie der Öffentlichkeit geprüft und auf ihre Raumverträglichkeit hin beurteilt.

Als ersten Schritt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die betroffenen Gemeinden, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen zu einer Antragskonferenz eingeladen.

In diesem Termin wurde zunächst die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens besprochen. TenneT TSO GmbH hat ausgehend von der bestehenden 220-kV-Leitung in mehreren Trassenabschnitten räumliche Alternativen erarbeitet, um Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu minimieren.

Für den Fall, dass ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist, wurde in der Antragskonferenz der sachliche und räumliche Untersuchungsrahmen besprochen. Dieser ist Grundlage für die von der Vorhabenträgerin bei Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorzulegenden Verfahrensunterlagen. Er beinhaltet die Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie die erforderlichen konkreten Untersuchungsinhalte und -methoden. Es wurden auch bereits erste Hinweise zu den im Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) zu betrachtenden Aspekten vorgetragen.

Wie geht es weiter?

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems als verfahrensführende Behörde wird die Beiträge aus der Antragskonferenz sowie die schriftlich eingehenden Hinweise auswerten. Auf dieser Basis wird das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zunächst darüber entscheiden, ob für dieses Vorhaben überhaupt ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist.

Wenn ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist, wird mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens der TenneT TSO GmbH ein „Hausaufgabenheft“ mit auf den Weg gegeben. Darin wird festgelegt, welche Inhalte die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren haben müssen.

Sobald TenneT TSO GmbH die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren fertig erarbeitet hat, wird das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems diese auf Vollständigkeit prüfen und dann das Beteiligungsverfahren einleiten. Hier kann sich neben den Kommunen, Fachbehörden und Verbänden auch jede/r Bürger/in zu den Planungen zu Wort melden.

Hintergrund

Die Genehmigung neuer, großer Infrastrukturprojekte erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. In einem vorbereitenden Verfahren (Raumordnungsverfahren) wird geprüft, in welchem Korridor die Leitungen raum- und umweltverträglich errichtet werden können. An das Raumordnungsverfahren schließen sich später das Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) an.

Das Raumordnungsverfahren sieht – ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren – eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür muss der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Sobald diese vollständig vorliegen, leitet das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Beteiligungsverfahren ein. Die Verfahrensunterlagen werden dann für die Dauer eines Monats öffentlich beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ausgelegt. Parallel hierzu erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Ort und Zeit der Bereitstellung der Unterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen werden zuvor öffentlich bekannt gemacht.

Unterlagen der TenneT TSO GmbH, die insbesondere eine Beschreibung des Vorhabens, mögliche Korridorvarianten sowie einen Vorschlag der Vorhabenträgerin für den Untersuchungsrahmen enthalten, sind auf den Internetseiten des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems unter

www.arl-we.niedersachsen.de/WiCo2 verfügbar.

Zwischen dem UW Wilhelmshaven/Fedderwarden und Conneforde wurde im Dezember 2020 bereits eine neu errichtete 380-kV-Leitung in Betrieb genommen. Diese Leitung wurde überwiegend als Freileitung errichtet, enthält aber zwei Erdkabelabschnitte. Für die jetzt geplante Leitung besteht nach den bundesrechtlichen Vorgaben allerdings keine Möglichkeit einer Teilerdverkabelung.

Die jetzt geplante Leitung wird die bestehende 220-kV-Leitung ersetzen, die 220-kV-Leitung wird nach der Inbetriebnahme der neuen, zweiten 380-kV-Leitung abgebaut werden.

Quelle Pressemeldung von  Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems