IHK: Bescheide zur Überbrückungs- und Neustarthilfe umgehend abrufen

IHK: Bescheide zur Überbrückungs- und Neustarthilfe umgehend abrufen

IHK: Bescheide zur Überbrückungs- und Neustarthilfe umgehend abrufen

Am 30. Juni 2022 läuft der Beihilferahmen für die Corona-Hilfen aus. Derzeit werden für die noch offenen Anträge zahlreiche vorläufige Bescheide zur Fristwahrung in der Überbrückungshilfe sowie Neustarthilfe im Portal des Bundes bereitgestellt. Der Abruf der vorläufigen und regulären Bescheide muss laut Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zwingend bis Ende Juni durch die prüfenden Dritten, also Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, erfolgen. Darauf weist die IHK hin. „Alle regulären und vorläufigen Bescheide, die nicht im Juni abgerufen werden, sind unwirksam. In diesen Fällen werden keine Überbrückungs- oder Neustarthilfen gewährt“, betont IHK-Projektleiter Enno Kähler.

Konkret betroffen die die Unternehmen aus der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, die die Überbrückungshilfe III, III plus oder IV sowie Neustarthilfe plus oder 22 Q1/Q 2 beantragt haben. Mit den Hilfsprogrammen unterstützt die Bundesregierung Unternehmen aller Branchen, deren wirtschaftliche Tätigkeit in den letzten beiden Jahren coronabedingt eingeschränkt war.

Weitere Informationen: IHK, Enno Kähler, Tel.: 0541 353-316, E-Mail: kaehler@osnabrueck.ihk.de sowie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de oder www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 5571436)

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim