Vereinfachte Flurbereinigung Eilsum-Grimersum hat begonnen

Vereinfachte Flurbereinigung Eilsum-Grimersum hat begonnen
Bild: Privat

Vereinfachte Flurbereinigung Eilsum-Grimersum hat begonnen

Mit der Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens im April 2022 ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung Eilsum-Grimersum entstanden. Das Verfahrensgebiet umfasst rd. 1830 ha in den Gemarkungen Eilsum und Grimersum in der Gemeinde Krummhörn. Im Juni 2022 waren rund 180 beteiligte Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Interessenvertretung, die aus fünf Mitgliedern und aus fünf Stellvertretern besteht, zu wählen.

Als Mitglieder des Vorstandes wurden die Herren Kai Herlyn, Johannes Klöwer, Ihno Reershemius, Gerd Saathoff und Christoph Scharwies sowie als Stellvertreter Enno Brands, Frank Janssen, Weert Ubben, Gerhard Wäcken (Grimersum) und Gerhard Wäcken (Sommerpolder) gewählt. Der Vorstand hat die Aufgabe, die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmergemeinschaft wahr zu nehmen. Er ist das Bindeglied zwischen den Teilnehmern und der Flurbereinigungsbehörde.

In der ersten Vorstandssitzung sind aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt worden. Die Wahl fiel auf Herrn Gerd Saathoff als Vorsitzenden und Herrn Christoph Scharwies als Stellvertreter.

Als erste große Aufgabe des Vorstandes steht die Mitwirkung bei der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes an. Das bisherige Konzept der Flurbereinigung, die sog. Neugestaltungsgrundsätze, werden zu konkreten Planungen für den Wegeausbau mit entsprechenden Kompensationsmaßnahmen weiterentwickelt. Dazu treffen sich in regelmäßigen Abständen die Vorstandsmitglieder einschließlich Stellvertreter, die Vertreter der Gemeinde Krummhörn, die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich und die Bediensteten des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich.

Insgesamt können rd. 2.000.000 € in den Wegebau investiert werden. Der Ausbau der Wege soll überwiegend im Jahr 2023 stattfinden. Des Weiteren sind im Verfahren der klassische Flächentausch zur Arrondierung des Eigentums sowie die Durchführung ökologischer Maßnahmen zur Aufwertung des Naturhaushaltes des Verfahrensgebietes geplant.

Pressemeldung von  Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems