So gelingt die Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs mittels i-Kfz

So gelingt die Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs mittels i-Kfz

So gelingt die Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs mittels i-Kfz

Immer mehr Verwaltungsprozesse werden in Deutschland digitalisiert – so auch das Zulassungswesen. Seit 2017 führt die Regierung Fahrzeughalter schrittweise an die Online-Zulassungsprozesse heran. Neben der Außerbetriebsetzung und Neuanmeldung ist es auch möglich, ein Kraftfahrzeug vollautomatisiert wiederzuzulassen. Erfahren Sie hier alle Details inklusive praktischer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Was ist i-Kfz und unter welchen Voraussetzungen lässt es sich nutzen?

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung, ebenfalls bekannt unter dem Namen i-Kfz, ermöglicht es Haltern, zahlreiche Zulassungsprozesse im Internet abzuwickeln. Ob Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassen – dank i-Kfz können Bürger ihren Behördengang rund um die Uhr vornehmen und sind örtlich nicht gebunden.

Das heißt: Sei es die Zulassungsstelle Bremen oder die Zulassungsstelle Böblingen – wenn ein Fahrzeug nach dem 01.01.2015 erstmalig angemeldet wurde und der Halter einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) besitzt, lässt sich i-Kfz ohne Weiteres nutzen. Auch Personen mit elektronischem Aufenthaltstitel können auf die internetbasierte Fahrzeugzulassung zugreifen, insofern eID freigegeben ist.

Wie funktioniert die i-Kfz Wiederzulassung ohne Halterwechsel?

Soll ein Fahrzeug, beispielsweise nach der temporären Stilllegung, wieder zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode notwendig. Zudem benötigen Fahrzeughalter, wie bei jeder Zulassung, den Nachweis über die Kfz-Versicherung, eine eVB-Nummer, sowie über eine gültige Hauptuntersuchung.

Um ein Kraftfahrzeug wieder zuzulassen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Rufen Sie zunächst das Online-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
  2. Weisen Sie nun Ihre Identität nach, indem Sie sich mit ihrem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Ausweistitel verifizieren.

Gut zu wissen: Sie benötigen dafür entweder die AusweisApp2 oder das Kartenlesegerät für den Personalausweis.

  1. Wählen Sie „Wiederzulassung ohne Halterwechsel“ aus und geben Sie die gewünschten Angaben in die Maske ein. Hier ist unter anderem der freigelegte Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil I gefordert.
  2. Wählen Sie nun aus, ob Sie ein Wunschkennzeichen oder stattdessen ein beliebiges freies Kennzeichen erhalten möchten.
  3. Danach Zahlungsdaten eingeben und Antrag absenden.

Das elektronische Formular geht nun automatisch in der Zulassungsstelle ein. Dort prüft das Serviceteam alle Angaben und versendet Zulassungsbescheid, Plakette und neue Papiere per Post.

Wiederzulassung mit Halterwechsel vornehmen: So geht’s mit i-Kfz

Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens soll das Fahrzeug wieder zugelassen werden: Das ist ein klassischer Fall von Wiederzulassung mit Halterwechsel – und lässt sich ebenfalls online durchführen. Der Prozess gleicht dem oben beschriebenen Vorgehen. Jedoch gibt es einen markanten Unterschied: Da der Halter wechselt, müssen alle Fahrzeugpapiere angepasst werden. Somit auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief).

Für die Wiederzulassung mit Halterwechsel über i-Kfz sind deshalb die zwei Sicherheitscodes aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und II notwendig. Gehen Sie für die Wiederzulassung mit Halterwechsel wie folgt vor:

  1. Wählen Sie das Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde an.
  2. Log-in durch elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel.
  3. Wählen Sie „Wiederzulassung mit Halterwechsel“ aus und geben Sie die gewünschten Angaben in die Online-Maske ein. Hier sind unter anderem die Sicherheitscodes aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und II vonnöten.
  4. Zahlungsdaten eingeben, Antrag absenden.

Nach erfolgreicher Prüfung der elektronischen Formulare erhalten Sie alle neuen Fahrzeugdokumente und die Zulassungsplakette per Post.

Fazit: Digitalisierung im Zulassungswesen mit vielen Vorteilen

Seit dem Jahr 2017 wurden die Zulassungsprozesse in Deutschland schrittweise digitalisiert. Das hat viele Vorteile: Halter können ihr Fahrzeug 24 Stunden lang von zu Hause zulassen – ohne die Zulassungsstelle jemals betreten zu müssen. Das spart wertvolle Zeiten und Wege ein.