Firmengründung in der Schweiz als Deutscher

Firmengründung in der Schweiz als Deutscher) Teaser: Für Deutsche ist die Firmengründung in der Schweiz nur von wenigen Formalitäten abhängig, die pro Kanton unterschiedlich geregelt sind. Attraktiv sind viele freiwillige Abgaben und ein im Vergleich zu Deutschland moderater Steuersatz auf Gewinne und Einkommen. [h1]Firmengründung in der Schweiz für Deutsche - gesetzliche Vorschriften und nötiges Kapital[/h1] Deutsche können eine Firmengründung in der Schweiz auch ohne dortigen Wohnsitz vornehmen. Sie müssen allerdings pro Kanton und Gemeinde Besonderheiten für ihre gewählte Rechtsform beachten. Günstig für einen schnellen Einstieg ist der Geschäftsschluss mit Schweizer Geschäftspartnern, deren Zugang zu Schweizer Behörden sowie deren Befugnisse bei Geschäftsaktivitäten noch besser als für Deutsche und Firmengründer aus EU-Drittstaaten sind. [h2]Ist für Deutsche eine Gewerbeanmeldung in der Schweiz gestattet?[/h2] Hinsichtlich einer Gründungserlaubnis für ein Unternehmen in der Schweiz zählen deutsche Staatsangehörige zu »Personen aus dem EU-/EFTA-Raum.« (EU = Europäische Union, darunter Deutschland, EFTA = Europäische Freihandelsassoziation mit Island, Norwegen und Liechtenstein). Geregelt ist die Erlaubnis für eine Gewerbeanmeldung im Schweizer Personenfreizügigkeitsabkommen. Akzeptiert sind außerdem Drittstaatsangehörige aus der EU mit Grenzgängerstatus. Sie müssen dazu eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem Schweizer Grenzland besitzen und einmal pro Woche zum ausländischen Grenz-Wohnort zurückkehren. [h2]Bedingungen für eine Firmengründung in der Schweiz durch Deutsche[/h2] Sind die Bedingungen nach Staatsangehörigkeit erfüllt, ist die Firmengründung in der Schweiz für alle dort zugelassenen Rechtsformen möglich. Rechtsformen für eine Firmengründung in der Schweiz für Deutsche sind: [ul] [li]EF - Einzelfirma mit voller persönlicher Haftung. Kantonal darf der Inhaber entweder in der Schweiz oder einem EU-Drittstaat wohnen, muss Grenzgänger sein oder einen Vertreter mit Einzelzeichnungsberechtigung an einem Schweizer Wohnort bevollmächtigen.[/li] [li]GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mindestens ein Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz muss einzelzeichnungsberechtigt sein. Zieht einer der Firmengründer und Geschäftsführer später zum Arbeiten in die Schweiz, bekommt er beim kantonalen Migrationsamt für fünf Jahre eine Aufenthaltsbewilligung B.[/li] [li]AG - Aktiengesellschaft. Der Schweizer Verwaltungsrat der AG muss zeichnungs- und somit handlungsberechtigt im Namen des Unternehmens sein. Mindestens ein Ratsmitglied mit Einzelzeichnungsberechtigung muss einen Schweizer Wohnsitz haben.[/li] [/ul] [h2]Kosten einer Firmengründung in der Schweiz[/h2] Ein fixer Kostenpunkt für jede Firmengründung in der Schweiz ist der immer vorgeschriebene Eintrag ins Handelsregister. Ab 120 CHF gibt es für jede Gesellschaftsform Staffelungen nach oben. Hinzu kommen Gründungsgebühr, notarielle Beurkundungen, Anwaltskosten für Gründungsverträge und entweder direkt bei Firmengründung oder später Patentanmeldungen. Eine genaue Bezifferung ist nicht möglich, da jeder Schweizer Kanton unterschiedliche Gebührentabellen anwendet. Grundsätzlich ist die preisgünstigste Variante einer Firmengründung in der Schweiz die EF (Einzelfirma) und die teuerste die AG. Eine GmbH benötigt mindestens 20.000 CHF, eine AG mindestens 100.000 CHF, wovon sofort beim Börsenstart 20 Prozent eingezahlt werden müssen. [h2]So gelingt das Start-up als Einzelfirma in der Schweiz[/h2] Bei Firmengründung in der Schweiz durch eine Einzelfirma muss ein Eintrag im Handelsregister erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF erfolgen. Trotzdem ist der freiwillige Eintrag ein guter »Fuß in der Tür« bei Lieferanten, Geschäftspartnern und Kunden für Sicherheit hinsichtlich der Seriosität des Start-ups. Eine Buchführung ist in der Schweiz ab einem Jahresumsatz von 500.000 CHF vorgeschrieben. Die Selbständigkeit jeder Gesellschaftsform wird der AHV-Ausgleichskasse des Kantons am Gründungssitz gemeldet, um eine Anerkennung der Selbständigkeit im Sinne des Schweizer Sozialversicherungsrechts zu erhalten. Mit der Anerkennung muss staatliche Vorsorge mit IV, AHV und EO, in der Arbeitslosenkasse und Pensionskasse nicht zwingend erfolgen. Jederzeit ist dieser Eintritt allerdings möglich und als Zukunftsvorsorge attraktiv. [h2]Steuervorschriften für Selbstständige in der Schweiz[/h2] Stets erfolgt die Firmengründung in der Schweiz mit einer Gewinnabsicht. Für den tatsächlich erwirtschafteten Gewinn erhebt die Schweiz einen Bundes-Spitzensteuersatz von 11,5 Prozent ab einem Jahreseinkommen verheirateter Personen über 843.000 CHF. Zusätzlich zu den 11,5 Prozent verlangen die Kantone und Gemeinden eigene Steuersätze. Die geringsten Prozentsätze verlangt der Kanton Zug, die höchsten die Kantone Jura, Neuenburg und Bern. Abzuführen ist die Einkommenssteuer von deutschen Firmengründern mit Aufenthaltsbewilligung B als Quellensteuer pro Monat im laufenden Jahr. Weitere feste Abgaben pro Monat fallen für Krankenversicherung und Rentenversicherung an. Eine Geschäftstätigkeit oder Wohnen in der Schweiz ohne Krankenversicherung ist dort gesetzlich verboten. Mögliche weitere Abgaben sind in der Schweiz eine Arbeitslosenversicherung und ein NBU-Beitrag (Nichtberufsunfallversicherung). [i]Fazit:[/i] Eine Firmengründung in der Schweiz ist bei guter Vorbereitung für Deutsche unkompliziert. Ebenfalls sind die Steuerabgaben moderat und weitere Abgaben im Vergleich zu Deutschland freiwillig statt verpflichtend. Empfehlenswert ist ein stattliches Startkapital für finanzielle Unabhängigkeit von Investoren und schnelles Wachstum des Unternehmens.

Firmengründung in der Schweiz als Deutscher

Für Deutsche ist die Firmengründung in der Schweiz nur von wenigen Formalitäten abhängig, die pro Kanton unterschiedlich geregelt sind. Attraktiv sind viele freiwillige Abgaben und ein im Vergleich zu Deutschland moderater Steuersatz auf Gewinne und Einkommen.

Firmengründung in der Schweiz für Deutsche – gesetzliche Vorschriften und nötiges Kapital

Deutsche können eine Firmengründung in der Schweiz auch ohne dortigen Wohnsitz vornehmen. Sie müssen allerdings pro Kanton und Gemeinde Besonderheiten für ihre gewählte Rechtsform beachten. Günstig für einen schnellen Einstieg ist der Geschäftsschluss mit Schweizer Geschäftspartnern, deren Zugang zu Schweizer Behörden sowie deren Befugnisse bei Geschäftsaktivitäten noch besser als für Deutsche und Firmengründer aus EU-Drittstaaten sind.

Ist für Deutsche eine Gewerbeanmeldung in der Schweiz gestattet?

Hinsichtlich einer Gründungserlaubnis für ein Unternehmen in der Schweiz zählen deutsche Staatsangehörige zu »Personen aus dem EU-/EFTA-Raum.« (EU = Europäische Union, darunter Deutschland, EFTA = Europäische Freihandelsassoziation mit Island, Norwegen und Liechtenstein). Geregelt ist die Erlaubnis für eine Gewerbeanmeldung im Schweizer Personenfreizügigkeitsabkommen. Akzeptiert sind außerdem Drittstaatsangehörige aus der EU mit Grenzgängerstatus. Sie müssen dazu eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem Schweizer Grenzland besitzen und einmal pro Woche zum ausländischen Grenz-Wohnort zurückkehren.

Bedingungen für eine Firmengründung in der Schweiz durch Deutsche

Sind die Bedingungen nach Staatsangehörigkeit erfüllt, ist die Firmengründung in der Schweiz für alle dort zugelassenen Rechtsformen möglich. Rechtsformen für eine Firmengründung in der Schweiz für Deutsche sind:

  • EF – Einzelfirma mit voller persönlicher Haftung. Kantonal darf der Inhaber entweder in der Schweiz oder einem EU-Drittstaat wohnen, muss Grenzgänger sein oder einen Vertreter mit Einzelzeichnungsberechtigung an einem Schweizer Wohnort bevollmächtigen.
  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mindestens ein Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz muss einzelzeichnungsberechtigt sein. Zieht einer der Firmengründer und Geschäftsführer später zum Arbeiten in die Schweiz, bekommt er beim kantonalen Migrationsamt für fünf Jahre eine Aufenthaltsbewilligung B.
  • AG – Aktiengesellschaft. Der Schweizer Verwaltungsrat der AG muss zeichnungs- und somit handlungsberechtigt im Namen des Unternehmens sein. Mindestens ein Ratsmitglied mit Einzelzeichnungsberechtigung muss einen Schweizer Wohnsitz haben.

 

Kosten einer Firmengründung in der Schweiz

Ein fixer Kostenpunkt für jede Firmengründung in der Schweiz ist der immer vorgeschriebene Eintrag ins Handelsregister. Ab 120 CHF gibt es für jede Gesellschaftsform Staffelungen nach oben. Hinzu kommen Gründungsgebühr, notarielle Beurkundungen, Anwaltskosten für Gründungsverträge und entweder direkt bei Firmengründung oder später Patentanmeldungen. Eine genaue Bezifferung ist nicht möglich, da jeder Schweizer Kanton unterschiedliche Gebührentabellen anwendet. Grundsätzlich ist die preisgünstigste Variante einer Firmengründung in der Schweiz die EF (Einzelfirma) und die teuerste die AG. Eine GmbH benötigt mindestens 20.000 CHF, eine AG mindestens 100.000 CHF, wovon sofort beim Börsenstart 20 Prozent eingezahlt werden müssen.

So gelingt das Start-up als Einzelfirma in der Schweiz

Bei Firmengründung in der Schweiz durch eine Einzelfirma muss ein Eintrag im Handelsregister erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF erfolgen. Trotzdem ist der freiwillige Eintrag ein guter »Fuß in der Tür« bei Lieferanten, Geschäftspartnern und Kunden für Sicherheit hinsichtlich der Seriosität des Start-ups. Eine Buchführung ist in der Schweiz ab einem Jahresumsatz von 500.000 CHF vorgeschrieben.

Die Selbständigkeit jeder Gesellschaftsform wird der AHV-Ausgleichskasse des Kantons am Gründungssitz gemeldet, um eine Anerkennung der Selbständigkeit im Sinne des Schweizer Sozialversicherungsrechts zu erhalten. Mit der Anerkennung muss staatliche Vorsorge mit IV, AHV und EO, in der Arbeitslosenkasse und Pensionskasse nicht zwingend erfolgen. Jederzeit ist dieser Eintritt allerdings möglich und als Zukunftsvorsorge attraktiv.

Steuervorschriften für Selbstständige in der Schweiz

Stets erfolgt die Firmengründung in der Schweiz mit einer Gewinnabsicht. Für den tatsächlich erwirtschafteten Gewinn erhebt die Schweiz einen Bundes-Spitzensteuersatz von 11,5 Prozent ab einem Jahreseinkommen verheirateter Personen über 843.000 CHF. Zusätzlich zu den 11,5 Prozent verlangen die Kantone und Gemeinden eigene Steuersätze. Die geringsten Prozentsätze verlangt der Kanton Zug, die höchsten die Kantone Jura, Neuenburg und Bern. Abzuführen ist die Einkommenssteuer von deutschen Firmengründern mit Aufenthaltsbewilligung B als Quellensteuer pro Monat im laufenden Jahr.

Weitere feste Abgaben pro Monat fallen für Krankenversicherung und Rentenversicherung an. Eine Geschäftstätigkeit oder Wohnen in der Schweiz ohne Krankenversicherung ist dort gesetzlich verboten. Mögliche weitere Abgaben sind in der Schweiz eine Arbeitslosenversicherung und ein NBU-Beitrag (Nichtberufsunfallversicherung).

Fazit:

Eine Firmengründung in der Schweiz ist bei guter Vorbereitung für Deutsche unkompliziert. Ebenfalls sind die Steuerabgaben moderat und weitere Abgaben im Vergleich zu Deutschland freiwillig statt verpflichtend. Empfehlenswert ist ein stattliches Startkapital für finanzielle Unabhängigkeit von Investoren und schnelles Wachstum des Unternehmens.