Neue gesetzlich Regeln für Spielhallen – neue Aufgaben für die IHK

Neue gesetzlich Regeln für Spielhallen – neue Aufgaben für die IHK

Neue gesetzlich Regeln für Spielhallen – neue Aufgaben für die IHK

Oldenburg. Im Februar 2022 ist das neue Niedersächsische Spielhallengesetz in Kraft getreten. Es ist nicht nur mit einigen neuen Verpflichtungen für Spielhallenbetreiber verbunden, sondern auch mit neuen Aufgaben für die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) und alle IHKs in Niedersachsen. Das Spielhallengesetz regelt künftig die Erlaubnis für Spielhallenbetreiber und weitere Anforderungen an den Betrieb von Spielhallen.

Bis zum Stichtag 31. März 2023 müssen Unternehmen, deren Spielhallenerlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt ausgelaufen ist, eine neue Erlaubnis und vorherige Zertifizierung für den Spielhallenbetrieb erhalten haben. Mit der Einführung des Zertifizierungsverfahrens durch eine akkreditierte Prüforganisation will das Land Niedersachsen höhere Qualitätsstandards setzen, den Spielerschutz verbessern und damit die Glücksspielsucht eindämmen.

Spielhallenerlaubnisse werden nur noch erteilt, wenn die Spielhallenbetreiber oder die mit der Leitung der Spielhalle beauftragten Personen eine Sachkundeprüfung bei der IHK bestanden haben. Zudem muss das Personal mit Kundenkontakt in regelmäßigen Zeitabständen an IHK-Schulungen teilnehmen. Entsprechende Schulungen bietet die IHK seit September 2022 an, die ersten Prüfungen finden im November 2022 statt (www.ihk.de/oldenburg/spielhallen).

Neben diesen Prüfungs- und Schulungspflichten sieht das Gesetz weitere Neuerungen vor. So dürfen künftig nur noch Personen ab Vollendung des 21. Lebensjahres eine Spielhalle betreten. Zudem werden umfangreiche Werbebeschränkungen eingeführt. So darf z. B. von der äußeren Gestaltung der Spielhalle keine Werbung für den Spielbetrieb oder die angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden. Insbesondere darf die Spielhalle durch die äußere Gestaltung nicht mit Begriffen wie „Casino“, „Spielbank“ oder ähnlichen Bezeichnungen beworben werden. Speisen und Getränke dürfen nicht unentgeltlich oder zu einem im Vergleich zur Gastronomie in der Umgebung deutlich niedrigeren Preis abgegeben werden. Zugleich wird die Sperrzeit für Spielhallen auf die Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr festgelegt. Neu reglementiert wurde auch die zulässige Höchstzahl von Geld- und Warenspielgeräten. Das Rauchen in Spielhallen ist künftig generell verboten.

Die schon bisher geltenden Regelungen zur Erstellung eines Sozialkonzepts, zur Ausweiskontrolle und zur Pflicht, keinen Personen Zutritt zu gewähren, die in der Sperrdatei des bundesweiten Spielersperrsystems OASIS registriert sind, gelten weiterhin. Für bereits bestehende sog. Verbundspielhallen hat der Landesgesetzgeber von einer Öffnungsklausel im Glücksspielstaatsvertrag Gebrauch gemacht, so dass es möglich ist, für zwei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex eine Erlaubnis zu erteilen, wenn beide Spielhallen am 1. Januar 2020 bestanden haben. Diese Erlaubnisse werden dann allerdings bis längstens 31. Dezember 2025 befristet.

Pressemeldung von  IHK Oldenburg