59 Millionen Euro für niedersächsische Spitzenforschung

59 Millionen Euro für niedersächsische Spitzenforschung

59 Millionen Euro für niedersächsische Spitzenforschung

Das Kuratorium der VolkswagenStiftung hat heute rund 59,2 Millionen Euro an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Niedersachsen aus dem Förderprogramm „Sprung – Spitzenforschung für Niedersachsen“ bewilligt. Auf Vorschlag des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur gehen die Mittel unter anderem an ein neues Zentrum für Individualisierte Infektionsmedizin, in die Forschung zum Ersatz von Tierversuchen, in ein interdisziplinär arbeitendes KI-Labor sowie in die Förderung zur Berufung von Wissenschaftlerinnen für Niedersachsen.

„Wir haben in Niedersachsen eine leistungsstarke Forschungslandschaft“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs. „Mit dem Spitzenforschungsprogramm der VolkswagenStiftung haben wir ein tolles Instrument, um Impulse für Niedersachsen zu setzen in den Themenfeldern, die für uns alle wichtig sind – etwa in den Lebenswissenschaften und der Künstlichen Intelligenz. So stärken wir nachhaltig die Innovationskraft der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, damit Wertschöpfung in Niedersachsen entstehen kann. Das Förderprogramm hilft außerdem dem Wissenschaftsstandort Niedersachsen, Strahlkraft weit über Landesgrenzen hinaus zu entfalten. Und nicht zuletzt holen wir damit kluge Köpfe nach Niedersachsen beziehungsweise halten sie hier.“

Dr. Georg Schütte, Generalsekretär der VolkswagenStiftung: „Mit diesen Spitzenforschungsprojekten senden wir das starke Signal: Niedersachsen ist ein attraktives Land für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Zukunft mitgestalten wollen. Mit der Förderung ermöglichen wir es den forschungsstarken Hochschulen und Forschungszentren des Landes, neueste Technologien einzusetzen, gesellschaftlich relevante Fragestellungen aufzugreifen und mutig neue Verbindungen zwischen den Fächern und Disziplinen zu suchen.“

Aus dem Förderprogramm „Spitzenforschung für Niedersachsen“ fließen 59,2 Mio. Euro in neue und bereits laufende Vorhaben, rund 25,6 Mio. Euro davon in die Förderlinie „Forschungsverbünde und -schwerpunkte“. Darin angesiedelt ist ein Kooperationsprojekt unter Federführung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) für die „Forschung zum Ersatz von Tierversuchen“, das rund 3,6 Mio. Euro Fördermittel erhält. Tierversuchsersatzsysteme sind ein zunehmend wichtiger Bestandteil in der Forschung, sie verfolgen den sog. 3R-Ansatz (Replace, Reduce, Refine). Auch Forschungseinrichtungen in Niedersachsen unternehmen große Anstrengungen, die Möglichkeiten auf diesem Gebiet zu erweitern und zu optimieren. Die nun bewilligten Mittel dienen dazu, Tierversuchsersatzsysteme zu entwickeln, die speziell in der Grundlagenforschung zu Darm- und Atemwegen die Notwendigkeit von Tierversuchen maßgeblich verringern sollen. In zwölf Teilprojekten wollen Forschende der MHH, der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Technischen Universität Braunschweig auf bereits erfolgreichen Impulsen zur Entwicklung von Alternativsystemen zur Tiermodell-basierten Forschung aufbauen. Hierbei steht auch die möglichst niedrigschwellige Übertragbarkeit auf die klinische und kommerzielle Nutzung im Mittelpunkt.

Mit rund 6,7 Mio. Euro soll darüber hinaus an der Universität Osnabrück ein interdisziplinäres Joint Lab „Künstliche Intelligenz & Data Science“ errichtet werden, in dem Promovierende aus der Agrar-, Ingenieurs-, Kognitions- und Umweltwissenschaften, der Mathematik und Informatik mit explizitem Praxisbezug gemeinsam ausgebildet werden. Das Arbeits- und Forschungsprogramm des Joint Labs soll sich mit der Anwendung und Weiterentwicklung von Methoden der Informatik, insbesondere von Künstlicher Intelligenz und Data Science, in den relevanten Bereichen der Agrartechnik- und Bioökonomieforschung beschäftigen.

Weitere 3 Mio. Euro fließen in der Förderlinie zudem in die „Anschubfinanzierung für eine strategische Neuaufstellung der TU Clausthal im Bereich der Circular Economy“. Mit neuen Professuren, unter anderem in der Materialwissenschaft und der Werkstofftechnik, will die TU ihr Forschungsprogramm und Studienangebot weiter auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten und sich damit bundesweit profilieren.

In der Förderlinie „Neue und sich entwickelnde Forschungsgebiete“ fließen 24,4 Mio. Euro in neue Vorhaben. Damit wird unter anderem in Kooperation zwischen dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ein „Zentrum für Individualisierte Infektionsmedizin (CIIM)“ im Medical Park Hannover errichtet. 5 Mio. Euro werden dafür bereitgestellt. Das Zentrum soll dabei helfen, die Exzellenz niedersächsischer Forschender in der Infektionsmedizin mit dem Zukunftsfeld der personalisierten Medizin zu koppeln und gleichzeitig Datenwissenschaften gewinnbringend einzubinden. Bereits jetzt kann das CIIM, das sich seit 2017 im Aufbau befindet, bedeutende anwendungsorientierte Erkenntnisse zu Patientinnen und Patienten mit etwa Krebs- oder chronischen Erkrankungen vorweisen. Durch die Fördermittel soll es eine weitere Stärkung erhalten, indem zusätzliche Labore, Büros sowie Kühl- und Lagerflächen entstehen und eine CIIM-eigene Biobank erstellt wird.

Rund 3,7 Mio. Euro aus der neu ausgerichteten Förderlinie „Holen und Halten“ dienen dazu, Bleibe- und Berufungsverhandlungen mit herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beziehungsweise für niedersächsische Universitäten zu unterstützen.

In der Förderlinie „Programme und Ausschreibungen“ geht 1 Mio. Euro in das „Professorinnenprogramm 2030 – Zusätzliche Förderung zur Berufung von Wissenschaftlerinnen für Niedersachsen“ (insgesamt soll das Programm mit 10 Mio. Euro ausgestattet werden). In Niedersachsen sind 28,4 Prozent aller Professuren mit Frauen besetzt. Damit liegt das Bundesland zwar knapp über dem Bundesschnitt (25,6 Prozent), ist aber noch weit von der Parität entfernt. Die Förderung ermöglicht es Hochschulen, die Berufungsmittel für Professorinnen um bis zu 100.000 Euro pro Jahr pro W2- und W3-Professur für maximal drei Jahre zu ergänzen. Dadurch können die berufenden Hochschulen ihr besonderes Interesse an den neu berufenen Wissenschaftlerinnen bekräftigen und ihnen einen schnelleren Start ihrer Arbeit ermöglichen.

Pressemeldung von  Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur