Strafverfahren gegen Verantwortliche der Steinhoff Gruppe wegen unrichtiger Darstellung in Bilanzen u.a.

Strafverfahren gegen Verantwortliche der Steinhoff Gruppe wegen unrichtiger Darstellung in Bilanzen u.a.

Strafverfahren gegen Verantwortliche der Steinhoff Gruppe wegen unrichtiger Darstellung in Bilanzen u.a.

Aktueller Stand: Insbesondere Terminankündigung

A. Anklage wegen unrichtiger Darstellung in Bilanzen:

I. Abstrakte Tatvorwürfe der Anklageschrift 940 Js 53425/15

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat mit Anklageschrift vom 20.11.2020 zwei ehemalige Geschäftsführer von Gesellschaften der Steinhoff Gruppe im Alter von 63 und 51 Jahren, einen ehemaligen CEO der Steinhoff International Holdings Ltd. im Alter von 61 Jahren und einen Treuhänder einer Gesellschaft (Ltd.) im Alter von 72 Jahren wegen unrichtiger Darstellung in Bilanzen bzw. Anstiftung oder Beihilfe hierzu angeklagt.

Dem ehemaligen Geschäftsführer im Alter von 63 Jahren sowie dem ehemaligen CEO wird die gemeinschaftliche unrichtige Darstellung in Bilanzen konzernzugehöriger – inländischer – Gesellschaften, in einem Fall (Tat 1) gemäß § 331 HGB zur Last gelegt.

Dem ehemaligen Geschäftsführer im Alter von 51 Jahren wird in fünf Fällen (Taten 2-6) die unrichtige Darstellung in Bilanzen konzernzugehöriger – inländischer – Gesellschaften gemäß § 331 HGB zur Last gelegt. Zu diesen fünf Taten soll der ehemalige CEO ihn angestiftet und der ehemalige Geschäftsführer im Alter von 63 Jahren ihm Hilfe geleistet haben. Beide sind diesbezüglich wegen Anstiftung bzw. Beilhilfe zur unrichtigen Darstellung von Bilanzen in jeweils fünf Fällen angeklagt.

Auch der 72-jährige Treuhänder soll sich in vier Fällen (Taten 2-5) der Beihilfe zur unrichtigen Darstellung in Bilanzen schuldig gemacht haben.

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II. Angeklagte Personen:

1. Der 63-jährige Angeklagte war bis zum 06.10.2011 Geschäftsführer der „Steinhoff Europe Group Services GmbH“ (SGES) sowie bis zum 19.10.2011 Geschäftsführer der Tochterfirma „Tau Enterprises GmbH“.

2. Der 51-jährige Angeklagte war seit dem 06.10.2011 Geschäftsführer der „Steinhoff Europe Group Services GmbH“ sowie seit dem 19.10.2011 bei deren Tochterfirma, „Tau Enterprises GmbH“ und seit dem 29.03.2012 bei der weiteren Tochterfirma, „Omega Enterprises GmbH“.

3. Der 61-jährige Angeklagte war bis zum Ende des Jahres 2017 CEO der internationalen Konzernspitze in Südafrika, der „Steinhoff International Holdings Ltd.“ gewesen sein. Zudem war er ebenfalls gesetzlicher Vertreter der europäischen Konzernspitze in Österreich, der „Steinhoff Europe AG“ sowie der „Steinhoff Europe Group Services GmbH“ in Westerstede.

4. Der 72-jährige Angeklagte war insbesondere Treuhänder einer Limited (Ltd.) auf den British Virgin Islands.

Urteilsverkündung im Strafverfahren gegen Verantwortliche der Steinhoff Gruppe

III. Konkrete Tatvorwürfe:

Durch schwer nachvollziehbare Scheingeschäfte, unter anderem mit immateriellen Wirtschaftsgütern (Knowhow) und Gesellschaften sowie durch die überhöhte Bewertung von Anlagevermögen sollen die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung Bilanzen im europäischen Teilbereich des Konzerns auflaufende Verluste verschiedener Tochtergesellschaften verschleiert und darüber hinaus vermeintliche Gewinne für den Gesamtkonzern angeführt haben.

Tat 1:

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass im Jahresabschluss der „Steinhoff Europe Group Services GmbH“ zum 31.12.2010 fälschlicherweise aufgrund eines Scheingeschäftes mit „Knowhow“ ein unberechtigter Verkaufserlös in Höhe von rund 95.678.376,43 EUR gebucht wurde.

Der Jahresabschluss soll Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.

Tat 2:

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass über eine von der SEGS gegründeten Tochtergesellschaft, der Tau Enterprises GmbH, deren Geschäftsführer erst der 63-jährige Angeklagte und später der 51-jährige Angeklagte gewesen sein soll, die Veräußerung einer inaktiven anderen Gesellschaft in Höhe von 839.940.000 EUR verbucht worden sein soll.

Die Veräußerung der inaktiven Gesellschaft soll an eine Firma des 72-jährigen Treuhänders stattgefunden haben. Hierbei soll es sich um ein Scheingeschäft gehandelt haben.

Für das Jahr 2011 soll die Tau Enterprises GmbH hierdurch einen falschen Jahresüberschuss ausgewiesen haben. Dieser Jahresabschluss soll auch Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.

Taten 3 und 4:

Auch im Wirtschaftsjahr 2011/2012 soll es zu weiteren Scheingeschäften durch den Verkauf von Anteilen einer inaktiven Firma an die Ltd. des Treuhänders gekommen sein. Diese sollen sich in den Bilanzen zweier Tochtergesellschaften des Konzerns (Tau Enterprises GmbH und Omega Enterprises GmbH) niedergeschlagen haben.

Durch den Verkauf der Anteile an der wirtschaftlich inaktiven Gesellschaft soll die Tau Enterprises GmbH einen Betrag in Höhe von 16.250.000 EUR und die Omega Enterprises GmbH einen Betrag in Höhe von 308.750.000 EUR zu Unrecht als Forderungen verbucht haben.

Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften sollen auch Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.

Tat 5.

Im Wirtschaftsjahr 2012/2013 soll der fiktive Verkaufspreis der wirtschaftlich inaktiven Firma, die bereits Gegenstand der Taten zu Ziffer 3 und 4 war, nachträglich noch einmal erhöht worden sein.

Hierdurch soll die Omega Enterprises GmbH weitere Forderung aus dem Verkauf der Anteile der wirtschaftlich inaktiven Firma in Höhe von 332.500.000 EUR verbucht haben.

Der Jahresabschluss soll Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.

Tat 6.

Im Jahresabschluss 2014 der Tau Enterprises GmbH soll Anlagevermögen (Immobilienwerte) um 820.061.000 EUR überhöht angegeben worden sein.

Der Jahresabschluss soll Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.

Im Hinblick auf die mögliche Beteiligung der einzelnen Angeklagten an diesen Taten wird auf die Ausführungen unter Ziffer I Bezug genommen.

 

B. Bisheriger Verfahrensablauf:

I. Verfahren 2 KLs 97/20

Die Wirtschaftskammer hat das Hauptverfahren gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Steinhoff Europe Group Services GmbH u.a. mit Ausnahme der Tat zu Ziffer 1 eröffnet worden. Das Landgericht hat eine Eröffnung insoweit wegen Verjährung abgelehnt.

Das Hauptverfahren wird voraussichtlich am 03.05.2023 beginnen.

Die Kammer hat mit Beschluss vom 07.11.2022 zu diesem Verfahren (2 KLs 940 Js 53425/15 (97/20) ein weiteres Strafverfahren mit dem Aktenzeichen 2 KLs 940 Js 59616/18 (59/22) verbunden.

In diesem Verfahren legt die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit weiterer Anklageschrift vom 22.06.2022 dem 51-jährigen Angeklagten zur Last, dass er sich in zwei Fällen wegen Kreditbetruges strafbar gemacht habe, indem er als Geschäftsführer von Gesellschaften aus dem Steinhoffkonzern bei der Beantragung von Krediten durch die Vorlage von unrichtigen Konzernabschlüssen bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht habe.

Die fehlerhaften Buchungen (entsprechend der Anklagevorwürfe im Verfahren 2 KLs 97/20) sollen bilanzielle Auswirkungen auf die bei den Banken vorgelegten Jahresabschlüsse gehabt haben. Der 51-jährige Angeklagte soll hierdurch mit Banken zwei Kreditverträge, einmal am 08.12.2015 über 680.000.000 EUR und einmal am 03.08.2016 über 250.000.000 EUR abgeschlossen haben. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen sollen die Banken im Rahmen der Bonitätsprüfung jeweils eine Bewertung mit der Bestnote „Investmentgrade“ vorgenommen haben.

 

II. Verfahren 2 KLs 66/21

Die Wirtschaftskammer des Landgerichts hat das Verfahren gegen zwei Angeklagte, die im Ausland leben – den ehemaligen CEO der Steinhoff International Holdings Ltd. und den Treuhänder einer Ltd. – abgetrennt.

Das Verfahren wird nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 KLs 66/21 geführt. In dem Verfahren ist das Hauptverfahren mit Ausnahme der Tat zu Ziffer 1 eröffnet worden. Das Landgericht hat eine Eröffnung insoweit wegen Verjährung abgelehnt.

Dieses Verfahren wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 beginnen. Eine Terminabfrage läuft derzeit.

 

C. Weiterer Ablauf

Sobald die Termine für das Verfahren 2 KLs 66/21 feststehen, werden diese mitgeteilt.

Für weitere Informationen zu den Anklagevorwürfen ist die Verlesung der Anklageschriften im Hauptverfahren abzuwarten.

Pressemeldung von  Landgericht Oldenburg