Nutzungsentgelt beim Immobilien Teilverkauf – Was ist das eigentlich?

Nutzungsentgelt beim Immobilien Teilverkauf - Was ist das eigentlich?

Nutzungsentgelt beim Immobilien Teilverkauf – Was ist das eigentlich?

Der sogenannte Teilverkauf einer Immobilie bietet den Eigentümern einer Wohnung oder eines Hauses die überaus attraktive Möglichkeit, den Immobilienwert zum Teil in liquide finanzielle Mittel umzuwandeln.

Für die gesamte Immobilie erhält der vormalige Alleinbesitzer dabei ein Nießbrauchsrecht, welches einem Wohn- und Nutzungsrecht entspricht. Der jeweilige Teilverkäufer zahlt dann ein monatliches Nutzungsentgelt an den neuen Besitzer, sodass er das Objekt alleinig und frei dafür nutzen kann.

Erfahren Sie mehr direkt bei der Volksbank über das Nutzungsentgelt, welches im Zuge des Teilverkaufs einer Immobilie anfällt, sowie den Immobilien-Teilverkauf im Allgemeinen. Daneben erläutert auch der folgende Artikel, was hinter dem Nutzungsentgelt steckt und welche Höhe dieses aufweist.

Nutzungsentgelt – Das steckt dahinter

Gezahlt wird das Nutzungsentgelt grundsätzlich dafür, dass die Sache eines Dritten genutzt wird.

Der jeweilige Teilkäufer, der einen Anteil an der Immobilie im Zuge des Teilverkaufes erhält, kann das Objekt für sich selbst nicht nutzen – denn das Nießbrauchrecht liegt weiterhin auf Seiten des Teilverkäufers. Somit steht diesem das Recht auf die Nutzung und das Bewohnen der gesamten Immobilie zu.

So gestaltet sich die Höhe des Nutzungsentgelts

Viele Dienstleister für den Immobilienteilverkauf richtigen sich hinsichtlich des Nutzungsentgelts nach dem aktuellen Referenzzinssatz der Finanzwirtschaft. Pro Jahr beträgt das Entgelt so in vielen Fällen knapp fünf Prozent der gesamten Auszahlungssumme jährlich. Dies gilt dann für einen Zeitraum von zehn Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit, in welcher keine Veränderung des Nutzungsentgeltes vorgenommen wird, koppelt sich die Entwicklung an den EURIBON – also den europäischen Referenzzinssatz.

Grundsätzlich gehen mit dem Konzept des Nutzungsentgelts zahlreiche Vorteile einher. So ergibt sich für den Teilverkäufer etwa die Möglichkeit, seine Immobilie ganzheitlich zu nutzen und zu bewohnen – auch, wenn er einen Teil dieses Eigentums verkauft hat.

Hinsichtlich der Berechnung des Nutzungsentgeltes werden außerdem in der Regel objektive Maßstäbe zugrunde gelegt. Es ist somit nicht zu befürchten, dass der gewählte Anbieter für den Teilverkauf der Immobilie die Höhe des Nutzungsentgeltes völlig willkürlich zu seinen Gunsten vornimmt.

Im Internet sind außerdem mittlerweile spezielle Rechner zu finden, mit deren Hilfe die jeweilige Auszahlungssumme im Rahmen des Teilverkaufs vollkommen unverbindlich und überaus einfach berechnet werden kann. Dafür müssen lediglich die eigene Wunschauszahlung und der ungefähre Wert der Immobilie angegeben werden. Im Zuge dessen wird außerdem das monatliche Nutzungsentgeltes kalkuliert.

Die Betriebskosten bei einem Teilverkauf – Wer muss diese aufbringen?

Wichtig ist, dass der Teilverkauf der Immobilie durch die Unterstützung eines Anbieters durchgeführt wird, der sich als so transparent wie nur möglich zeigt. Grundsätzlich müssen die üblichen Kosten, die generell mit einem Nießbrauchrecht einhergehen, von dem Teilverkäufer weiterhin getragen werden. Zu diesen zählen dabei auch die Betriebskosten, die von ihm verursacht werden.

Der Sachverhalt gestaltet sich jedoch ein wenig anders, wenn der Teilverkäufer die jeweilige Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern diese vermietet – dies ist nämlich im Rahmen seines Nießbrauchrechts durchaus auch möglich. So lassen sich neben dem Teilverkauf zusätzliche Mieteinnahmen generieren. Die umlagefähigen Nebenkosten können durch den Teilverkäufer in diesem Fall auch auf die Mieter übertragen werden. Sie bestehen unter anderem aus den Kosten für die Grundsteuer, das Abwasser oder die Müllabfuhr.