Maßnahmen gegen schulischen Fachkräftemangel

Maßnahmen gegen schulischen Fachkräftemangel

Maßnahmen gegen schulischen Fachkräftemangel

Vor dem Hintergrund der strukturellen Probleme, ausreichend Fachkräfte für die Schulen zu gewinnen, wird ein breit angelegter Dialog aller an Schule beteiligten Akteure als notwendig erachtet, um perspektivisch wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Das aktuelle Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission bei der Kultusministerkonferenz (SWK) hat bestätigt, dass der Fachkräftemangel im Bildungswesen langanhaltend eine Herausforderung bleiben wird.

Kultusministerin Hamburg: „Wir müssen in eine Gestaltungsdebatte kommen, darüber, wie es gelingen kann, den Mangel so auszugestalten, dass die Bildungsqualität für die Schülerinnen und Schüler nicht weiter leidet und gleichzeitig ein für die Lehrkräfte verträglicher Weg aufgezeigt wird. Allen Beteiligten in Niedersachsen ist klar, dass wir gemeinsam Maßnahmen weiterentwickeln und neu definieren müssen, um kurzfristig mit dem Fachkräftemangel umzugehen – aber auch um langfristig für die Behebung des Fachkräftemangels durch eine Steigerung der Attraktivität und ausreichend und zeitgemäße Ausbildungsplatzangebote zu sorgen. Ich danke den Verbänden für die öffentlich bekundete Bereitschaft, in diesen Dialog einzusteigen.“

Dieser Prozess wurde initiiert: Die niedersächsischen Bildungsverbände und Lehrkräftegewerkschaften und Interessenvertretungen sind eingeladen, bei einer Veranstaltung im März das Thema Fachkräftemangel und Lösungswege sowie konkrete Schlussfolgerungen zu diskutieren. Der Vorsitzende der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission bei der KMK (SWK), Prof. Dr. Olaf Köller, wird hierzu einen Impulsvortrag halten und dabei die Gutachten zum Fachkräftemangel und zur Entwicklung der basalen Kompetenzen an unseren Schulen vorstellen. Im Februar wird es zum Thema basale Kompetenzen auch einen ersten internen Fachaustausch zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) geben, bei dem es primär um die Befunde über verschlechterte Leistungen von Schülerinnen und Schülern im Primabereich gehen wird (IQB-Bildungstrend 2021).

Als kurzfristige Maßnahme ist in Planung, dass Schulen, die offene Stellen für Lehrkräfte absehbar nicht besetzen können, die zur Verfügung stehenden Ressourcen für alternative Personalverstärkungen einsetzen können. Je nach Bedarf der Schule kann dann anstatt einer Lehrkraft eine pädagogische Mitarbeiterin oder ein pädagogischer Mitarbeiter als IT-Unterstützung für den Unterricht, als therapeutische Fachkraft oder als sozialpädagogische Unterstützung oder eine Kunst- oder Musikpädagogin bzw. ein Kunst- oder Musikpädagoge eingestellt werden. Dies würde Entlastungseffekte für die Lehrkräfte an den Schulen mit schlechter Unterrichtsversorgung bringen. Ein entsprechendes Umsetzungskonzept ist in Vorbereitung.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten weiteren kurz-, mittel- und langfristigen Schritte zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung werden derzeit vorbereitet und umgesetzt. Die schnellstmögliche Einführung von A10/A13 ist für die Landesregierung hier ein wichtiger Baustein. In 2024 soll deshalb der Einstieg beginnen. Auch eine Anpassung der Bedarfsplanung und die Zurverfügungstellung ausreichender Ausbildungsplatzkapazitätenwird mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur ebenso wie das Thema Reform der Lehrkräftebildung derzeit mit Zeit- und Arbeitsplänen hinterlegt. Ebenso wird uns die Frage weiter beschäftigen, wie wir für Mangelfächer und schlechter angewählte Studienangebote passende Bewerberinnen und Bewerber gewinnen können.

Auch eine Auswertung des Lehrkräftegewinnungspakets wird derzeit vorgenommen, um die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen und nachzusteuern. Kultusministerin Julia Willie Hamburg erläutert eine Maßnahme, die im kommenden Einstellungsverfahren intensiviert wird: „Wir werden bei den Stellenausschreibungen an besonders beliebten Schulen und Schulstandorten dieMöglichkeit einer Abordnungsauflage verstärkt einsetzen. Denn am Ende sorgt jede zusätzliche Lehrkraft an jeder Schule für Entlastung. Wenn sich beispielsweise abzeichnet, dass ein altersbedingtes Ausscheiden aus dem Dienst ansteht, können diese Stellen somit im Vorgriff ausgeschrieben werden. Bewerberinnen und Bewerber, die auf diese Stellen möchten, müssen sich dann im Gegenzug verpflichten, an einer anderen Schule für zwei oder drei Jahre zu unterrichten und stabilisieren somit die Unterrichtsversorgung an einer schlechter versorgten Schule. Die Zahlen aus dem aktuellen Einstellungsverfahren machen erneut deutlich, wie hoch der Handlungsdruck ist.“

Pressemeldung von  Niedersächsisches Kultusministerium