„Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“: Jetzt Anträge stellen

"Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen": Jetzt Anträge stellen

„Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“: Jetzt Anträge stellen

Heute hat die NBank das Kundenportal für Anträge zur Entlastung von Energiepreissteigerungen geöffnet.

Ab sofort können kleine und mittlere niedersächsische Unternehmen, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, Anträge auf diese Härtefallhilfe stellen.

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ hat das Land Ende letzten Jahres eine Unterstützung für die Unternehmen auf den Weg gebracht, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung, die Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.

Diese erste Tranche von 100 Millionen Euro kann nun, wie angekündigt, ab heute beantragt werden. Antragstellungen sind bis Ende März 2023 möglich. Diese Summe von 100 Millionen Euro soll rückwirkend die besonderen Belastungen im Jahr 2022 abfedern.

Welche KMU können Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen. Zugleich muss der Cashflow oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweisen (mindestens 2.400 Euro).
Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, ist eine zügige Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen.

Pressemeldung von  Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung