Flucht- und Rettungswege sicher gestalten

Flucht- und Rettungswege sicher gestalten

Flucht- und Rettungswege sicher gestalten

Flucht- und Rettungswege müssen ebenso wie Notausgänge und Erste-Hilfe-Stationen in Unternehmen für Mitarbeiter und Kunden zugleich entsprechend markiert werden. Dabei gilt es, gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen und ein hohes Maß an Sicherheit für Notfälle zu gewährleisten.

Rettungswege richtig kennzeichnen – worauf ist zu achten?

Die Kennzeichnung von Rettungswegen, Notausgängen und Erste-Hilfe-Einrichtungen muss nach DIN 4844-2:2021-11 beziehungsweise nach ASR A1.3 erfolgen. Die einfache Beschriftung als „NOTAUSGANG“ an einer Tür oder auch das Anbringen von Richtungsschildern allein reicht nicht aus. Die Rettungszeichen müssen eine Kombination aus Richtungsweisung und Ziel darstellen. Zudem muss die Sicherheitsfarbe grün und die Kontrastfarbe weiß sein.

Die Zeichen sind so anzubringen, dass sie entlang des Rettungsweges jederzeit der Orientierung dienen. Zudem:

– dürfen sie nicht von Personen oder Einrichtungsgegenständen verdeckt werden

– dürfen sie nicht direkt unter der Decke angebracht werden

– müssen sie in Räumen mit schneller Rauchentwicklung und ortsunkundigen Personen zusätzlich auf Kniehöhe installiert sein

Handelt es sich um unbeleuchtete oder im Notfall nicht beleuchtete Rettungswege, sind zusätzlich langnachleuchtende Streifen, Zeichen und Schilder an Wänden, in Wandecken, um Ausgänge und Hilfsmittel anzubringen. Die ausreichende Funktion der langnachhaltenden Materialien ist durch entsprechende Beleuchtung für Stromausfälle sicherzustellen.

Zusätzlich müssen die Größe und die Erkennungsweite der Zeichen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

An welchen Positionen müssen Notausgangsschilder angebracht werden?

Notausgangs- und Rettungsschilder müssen so angebracht werden, dass der Weg jederzeit klar ersichtlich ist. Es darf auch bei lang gezogenen oder verwinkelten Fluren und Räumen nie Zweifel aufkommen, welche Richtung eingeschlagen werden muss.

Aus dieser Vorgabe lassen sich keine festen vorgeschriebenen Positionen ableiten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist sicherzustellen, dass die Sichtbarkeit, Entfernung und Positionierung die notwendige Sicherheit und Orientierung auch für ortsunkundige Personen gewährleistet.

Direkt über dem Notausgang muss in jedem Fall ein Schild angebracht werden, um diesen als solchen zu kennzeichnen. Das Schild muss wiederum selbst leuchten und mit einer Notstromversorgung versehen sein oder aus langnachleuchtendem Material bestehen.

Ab wann gilt ein Flur als Fluchtweg?

Flure gelten immer dann als Fluchtwege, wenn Räume keinen direkten Zugang in Treppenräume oder den Außenbereich aufweisen.

Sie müssen zu diesem Zweck entsprechend mit Schildern versehen werden, dürfen keine brennbaren Materialien enthalten und sind mit Rauchschutz- oder Brandschutztüren zu versehen. Zusätzlich ist wichtig, dass keine einschränkenden Möbel oder anderen Elemente eine Flucht erschweren. Ist der Fluchtweg unersichtlich, müssen zur Orientierung wiederum die Vorschriften in Bezug auf Beleuchtung oder nachleuchtende Signale eingehalten werden. Zusätzlich oder anstelle der Wandschilder können Fahnenschilder zum Einsatz kommen.

Die genaue Gestaltung ist wiederum abhängig von der Gefährdungsbeurteilung.

Welche Breite müssen Flure und Rettungswege aufweisen?

Gilt ein Flur als Rettungsweg oder ist ein anderer Rettungsweg gegeben, muss dieser eine minimale Breite von 1,20 Meter aufweisen. Erst eine Breite von 1,50 Meter entspricht der Barrierefreiheit. Je nach maximaler Anzahl der Personen, die den Flur als Fluchtweg nutzen, muss die Breite höher ausfallen. Bei bis zu 200 Personen sind 1,20 Meter ausreichend. Danach wird pro 100 Personen eine zusätzliche Breite von wenigstens 0,60 Metern angesetzt. 300 Nutzer entsprächen daher 1,80 Metern und bis zu 400 Personen 2,40 Meter.

Wiederum ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die bautechnisch vorhandene Breite ausschlaggebend ist. Der Rettungsweg darf in keinster Weise mit Hindernissen eingeengt oder versehen werden. Dazu gehören unter anderem:

Möbel

– Aufsteller

– Stolperfallen wie Vorleger

– offene Türen

– Pflanzen oder Dekorationen

Welche Formen und Farben müssen Rettungszeichen aufweisen?

Rettungszeichen sind rechteckig und weisen eine grüne Grundfarbe auf. Als Kontrastfarbe wird bei ihnen Weiß eingesetzt. Brandzeichen für Feuerlöscher, Rauchmelder, andere Hilfsmittel und Rettungswege sind in der Grundfarbe Rot und werden ebenfalls mit Weiß kontrastiert.

Diese Kontraste müssen bei leuchtenden, beleuchteten und langnachleuchtenden Elementen gleichermaßen erhalten bleiben.

Wie und von wem werden Flucht- und Rettungswege festgelegt?

Entsprechend dem § 4, Absatz 4 der ArbStättV ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, Flucht- und Rettungswege festzulegen, entsprechend zu markieren und ihre Nutzung zu sichern sowie in regelmäßigen Abständen zu üben.

Die Wege müssen möglichst schnell und frei von Hindernissen ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen, sind auf die Anzahl der Personen und die Art des Unternehmens auszurichten sowie ausreichend zu beleuchten und für Stromausfälle vorzubereiten.

Zusätzlich muss ein entsprechender Plan aufgestellt und für jeden ersichtlich sowie verständlich ausgebracht werden. Zeichen und markierende Streifen stellen daher nur einen Anteil der Auflagen dar. Sie finden sich jedoch in unterschiedlichen Ausführungen gemäß den Vorschriften im Handel, was die Auswahl und Bestückung von Rettungswegen erleichtert.