Zeiterfassung am Arbeitsplatz: Das solltest du wissen

Zeiterfassung am Arbeitsplatz: Das solltest du wissen

Zeiterfassung am Arbeitsplatz: Das solltest du wissen

Ob über eine Excel-Liste, mithilfe einer Stechuhr oder per Online-Anwendung: Heutzutage stehen die verschiedensten Möglichkeiten zur Verfügung, die Arbeitszeit zu erfassen.

Aus einer rechtlichen Perspektive existieren keine starren Vorschriften dazu, wie die Arbeitszeiterfassung in Unternehmen zu regeln ist. Im September des Jahres 2022 fällte zwar auch das Bundesarbeitsgericht ein Urteil zu diesem Thema, allerdings sorgt dieses bei den Verantwortlichen für noch größere Unklarheit.

Wie sich die rechtliche Lage hinsichtlich der Zeiterfassung am Arbeitsplatz in Deutschland aktuell gestaltet und was Arbeitnehmer zu diesem Thema unbedingt wissen sollten, zeigt der folgende Beitrag.

Regelung der Arbeitszeiterfassung in der EU

Die Regelungen für die jeweiligen Arbeitsbedingungen und den Arbeitsmarkt finden sich in jedem Land der EU auch auf einer nationalen Ebene. Diese nationalen Gesetze unterliegen jedoch durchaus dem Einfluss der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, wie beispielsweise hinsichtlich der Erfassung der Arbeitszeiten in Unternehmen.

Das Urteil, welches der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019 fällte, gibt vor, dass für alle Arbeitgeber die generelle Pflicht besteht, eine systematische Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Ebenfalls wurde in diesem Zusammenhang festgelegt, dass diese Pflicht in den nationalen Arbeitsgesetzen der einzelnen Länder umzusetzen ist. Strikte Fristen wurden diesbezüglich jedoch nicht genannt.

Lange war es auch in Deutschland unklar, ob ein Handeln aufgrund des EuGH-Urteils nötig ist oder bis zu einer endgültigen Änderung des nationalen Arbeitsgesetzes einfach wie bisher verfahren werden kann.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland

Im September 2022 fällte dann jedoch das Bundesarbeitsgericht ein Urteil, welches besagt, dass die Arbeitszeiten in Deutschland durch die Arbeitgeber verpflichtend zu erfassen sind. Jedoch schafft auch dieses Urteil keine verbindlichen Vorgaben dazu, auf welche Art beziehungsweise in welcher Form diese Arbeitszeiterfassung umgesetzt werden muss. Eine entsprechende Definition wird so von der Bundesregierung erwartet. Grundsätzlich profitieren Unternehmen – und natürlich auch die Mitarbeiter – von einer innovativen und zeitgemäßen Lösung, etwa in Form eines Arbeitszeitrechner online.

Die Entscheidung, welche durch das BGA getroffen wurde, wird als Grundsatzurteil angesehen, welches endlich eine einheitliche Regelung schafft. Jedoch hat bis heute noch keine Änderung des eigentlichen Arbeitszeitgesetzes in Deutschland stattgefunden. Wird sich nur an der aktuellen Fassung orientiert, wird die Zeiterfassung noch immer ausschließlich verpflichtend für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie bei Überstunden verlangt.

Die Wichtigkeit der Arbeitszeiterfassung

Natürlich ist es durchaus mit ein wenig Aufwand verbunden, nach Feierabend noch die eigenen Arbeitsstunden einzutragen und sich daran zu erinnern, wie viele Arbeitsstunden in der vergangenen Arbeitswoche geleistet wurden. Von großer Bedeutung ist die Zeiterfassung allerdings vor allem für die Mitarbeiter in Unternehmen.

In Deutschland häufen die Angestellten nämlich kontinuierlich mehr Überstunden an – von diesen werden die wenigsten entlohnt. Ist allerdings durch eine systematische Zeiterfassung sichergestellt, dass alle geleisteten Stunden korrekt dokumentiert werden, kann sich dies in Zukunft zu Gunsten der Arbeitnehmer ändern. Für die Arbeitgeber besteht nämlich grundsätzlich die Pflicht, einen Ausgleich von geleisteten Überstunden vorzunehmen, ob in Form eines Freizeitausgleiches oder eines höheren Gehaltes.

Zu achten ist in diesem Zusammenhang allerdings auf eventuelle arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen. Außerdem müssen Arbeitnehmer ihre Ansprüche, die sich aus den geleisteten Überstunden ergeben, rechtzeitig geltend machen.