Änderungen im Kaufrecht 2022 für Autos und Gebrauchtwagen

Änderungen im Kaufrecht 2022 für Autos und Gebrauchtwagen

Änderungen im Kaufrecht 2022 für Autos und Gebrauchtwagen

Mit Änderungen des BGB tritt ein neues Kaufrecht in Kraft, das Anforderungen an Händler und Hersteller verschärft. Diese müssen die neuen Vorgaben für alle ab dem 1. Januar 2022 geschlossenen Verträge umsetzen.

Im Juni und August 2021 fanden Anpassungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) statt, die europäische Richtlinien umsetzen. Ab dem 1. Januar 2022 treten damit Änderungen bei Verbraucherverträgen sowie beim Verkauf von Waren mit digitalen Elementen ein. Händler und Hersteller müssen diese Regelungen für alle ab dem 1. Januar neu geschlossenen Verträge umsetzen.

Betrifft Sie das neue Kaufrecht?

Das neue Kaufrecht betrifft Sie, wenn eine dieser Beschreibungen auf Sie zutrifft:

  • Sie sind Händler oder Betreiber eines Online-Shops und verkaufen an Verbraucher.
  • Sie sind ein Hersteller, an welchen Händler eventuell einen Regressanspruch haben.

Welche Verträge betrifft das neue Kaufrecht?

Das neue Kaufrecht betrifft alle Verträge, die Sie ab dem In-Kraft-Treten der neuen Regelungen abschließen. Das bedeutet, dass alle Verträge, die Sie am 1. Januar oder danach abschließen, unter die neuen Regelungen fallen. Ältere Verträge sind nicht betroffen.

Was hat sich ab dem 1. Januar 2022 im Kaufrecht geändert?

Bestehende Regelungen wurden angepasst und neue Vorgaben eingeführt. Konkret gehören dazu:

  • Verpflichtung zu Software-Updates
  • Verlängerte Beweislastumkehr
  • Neudefinition des Sachmangelbegriffs
  • Erweiterung der Gewährleistungsfrist
  • Erleichterte Rücktrittsmöglichkeiten für Käufer
  • Strengere Anforderungen an Garantieerklärungen

Was hat sich bei der Gewährleistung ab 2022 geändert?

Die Gewährleistungsfrist liegt weiterhin bei zwei Jahren. Zwei Ablaufhemmungen kommen hinzu: Tritt ein Mangel kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist auf, verlängert sich die Verjährungsfrist um vier Monate ab dem Zeitpunkt des Auftretens. Leisten Sie eine Nacherfüllung, tritt die Verjährung zwei Monate später ein. Dies soll dem Käufer ausreichend Zeit geben, zu prüfen, ob der Mangel behoben ist.

Verlängerung der Beweislastumkehr

Die Beweislastumkehr wurde ebenso verlängert: Tritt innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang ein Mangel auf, geht das Gesetz von mangelhafter Ware aus. Der Käufer muss lediglich beweisen, dass der Mangel innerhalb dieses Zeitrahmens und nicht aufgrund von Verschleiß entstanden ist. Sie haben weiterhin das Recht, die Vermutung der mangelhaften Ware zu widerlegen.

Macht ein Käufer vom Gewährleistungsrecht Gebrauch, dürfen Sie nachbessern. Erst, wenn dies misslingt, kann der Käufer auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bestehen. Nach dem neuen Kaufrecht muss Ihnen ein privater Käufer keine Frist zur Nacherfüllung setzen. Das bloße Verstreichen einer angemessenen Frist reicht aus. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, an welchem der Käufer Sie über den Mangel in Kenntnis setzt.

Verpflichtung zur Aktualisierung von Software-Elementen

Verkaufen Sie Waren mit digitalen Elementen, müssen Sie deren Funktionalität und Sicherheit garantieren. Dazu müssen Sie nicht nur Updates zur Verfügung stellen, sondern die Käufer über diese informieren. Können Sie die Updates nicht selbst bereitstellen, sind Absprachen mit dem Hersteller nötig.

Strengere Anforderungen an Erklärungen zur Garantie

Freiwillige Erklärungen zur Garantie reguliert das neue Kaufrecht strenger. Sie müssen die Erklärung einfach und verständlich formulieren und dem Käufer auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Verpflichtende Inhalten sind unter anderem:

  • Informationen zur verkauften Ware
  • Daten des Garantiegebers
  • Geltungsbereich der Garantie
  • Verfahren zum Garantieverfahren
  • ein Hinweis, dass die Garantieerklärung die gesetzlichen Mängelrechte nicht einschränkt

Was hat sich 2022 beim Verkauf von Gebrauchtwagen geändert?

Die Änderungen des Kaufrechts betreffen auch den Verkauf von Gebrauchtwagen. Bei Waren mit Gebrauchsspuren wie Ausstellungsstücken, Mängelexemplaren, B-Waren oder eben Gebrauchtwagen müssen Sie den Käufer eigens über deren Zustand informieren. Anderenfalls gilt die Ware als mangelhaft. Am besten dokumentieren Sie diese im Kaufvertrag.

Was sind die juristischen Grundlagen für die Änderungen im Kaufrecht?

Die Änderungen des Kaufrechts betreffen folgende Paragrafen:

  • § 327 ff. BGB, § 442 BGB, § 475 ff. BGB sowie § 477 BGB: Neuerungen des Verbraucherschutzes
  • § 327 ff. BGB: Neueinführung einer Sachkategorie für digitale Produkte
  • § 434 BGB: Änderung des Sachmangelbegriffs
  • § 434 BGB sowie § 327 ff. BGB: Neueinteilung des Mängelrechts im Kaufrecht

Neues Kaufrecht 2022: Händler und Hersteller müssen nach dem neuen Kaufrecht 2022 neu eingeführte und verschärfte Regelungen beachten. Diese dienen vorrangig dem Käuferschutz. Es empfiehlt sich, sich mit den juristischen Grundlagen vertraut zu machen und besonders beim Verkauf von Waren mit Gebrauchsspuren lückenlos zu dokumentieren.