Vortrag zur Überwachung durch Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis

Vortrag zur Überwachung durch Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis

Vortrag zur Überwachung durch Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis

Wie ist es einzuordnen, wenn Arbeitgeber mithilfe von KI Leistungen ihrer Beschäftigten kontrollieren, Aufgaben vergeben, Krankenstände behandeln oder elektronische Kommunikation überwachen? Um diese und weitere Fragen zu Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt geht es beim nächsten Termin des „Forum Arbeitsrecht Oldenburg“ an der Universität Oldenburg am Donnerstag, 13. Juni.  Prof. Dr. Andreas Winter, Hochschullehrer für Softwaretechnik an der Universität, sowie Joachim Thöne, Direktor des Arbeitsgerichts Oldenburg, referieren dazu ab 18.00 Uhr aus Sicht von Arbeitsrecht und Softwaretechnik im Bibliothekssaal der Universität (Uhlhornsweg 49-55). Der Vortrag ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Teilnahmebescheinigungen für Rechtsanwälte werden vor Ort erstellt.

Winter leitet seit 2009 die Abteilung „Softwaretechnik“ am Department für Informatik der Universität Oldenburg. Joachim Thöne ist seit 1992 Richter am Arbeitsgericht Oldenburg und seit 2010 dessen Direktor. Seit mehr als 20 Jahren befasst er sich mit IT-Fragen in der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Pressemeldung von  Universität Oldenburg