„Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ geht an den Start
Unter dem Titel „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ startet demnächst der neue Digitalbonus. Ab dem 25. Juni 2024 können Mittel aus dem gemeinsam mit der Nbank aufgelegten Programm beantragt werden. Dieser neue Digitalbonus soll Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen fördern. Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern.
„Die neue Förderung tritt die Nachfolge des erfolgreichen „Digitalbonus“-Programms an, das erste Digitalisierungsschritte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorangetrieben hatte“, erläutert Niedersachsens Wirtschafts- und Digitalminister Olaf Lies. „Hier sind wir maßgeblich weitergekommen und konnten viele KMU in Niedersachsen in herausfordernden Zeiten auf ihrem Weg der Digitalisierung unterstützen. Der jetzt neu aufgelegte Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ schließt daran an. Er fördert Digitalisierungsprojekte, die die digitale Transformation der Betriebe weiter voranbringen und damit neue Wertschöpfungspotenziale erschließen“, so Lies.
Projekte, die mit dem neuen Digitalbonus gefördert werden sollen, müssten daher einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen. „Wir haben mit dem ersten Digitalbonus einen breiten Anreiz verfolgt, um die Digitalisierung in unseren Betrieben voranzutreiben“, erklärte Lies. „Das war das richtige Programm zur richtigen Zeit, denn viele KMU konnten so während der Corona-Krise entscheidende Schritte weiterkommen. Die neue Förderung geht nun noch weiter in die Tiefe.“
Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Richtlinie wird am heutigen Mittwoch, 12. Juni 2024, im Amtsblatt veröffentlicht.
Pressemeldung von Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung