Land Niedersachsen vergibt Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken an die Spielbanken Niedersachsen GmbH

Land Niedersachsen vergibt Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken an die Spielbanken Niedersachsen GmbH

Land Niedersachsen vergibt Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken an die Spielbanken Niedersachsen GmbH

Das Niedersächsische Finanzministerium hat der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) eine Interimszulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen erteilt. Sie ist ab dem 1. September 2024 gültig und hat eine Laufzeit von maximal einem Jahr.

Die reguläre Spielbankzulassung der SNG endet zum 31. August 2024. Das Niedersächsische Finanzministerium hatte am 15. November 2023 nach einem ergebnisoffenen und transparenten Ausschreibungsverfahren die Zulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken neu an die MSBN GmbH & Co KG vergeben. Diese Entscheidung lässt die in der Ausschreibung unterlegene SNG gerichtlich überprüfen. Die nun vergebene Interimszulassung erlischt in dem Moment, in dem die reguläre Zulassung vollziehbar ist.

Bei der Vergabe der Interimszulassung wurde unter anderem berücksichtigt, ob die Antragssteller einen möglichst lückenlosen Spielbetrieb zum 1. September sicherstellen können. Das sah die Spielbankaufsicht im Finanzministerium bei der SNG als gegeben an, da diese ihre bisherigen Standorte weiter betreiben kann.

Finanzminister Gerald Heere. „Es ist gut und im Sinne der mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielbanken, dass wir nun Klarheit über die Fortsetzung des Spielbetriebs über den 31. August hinaus haben. Trotzdem sollten alte und neue Zulassungsinhaberin weiter über die Möglichkeit eines geordneten Betriebsübergangs verhandeln, um auch langfristig zu einer rechtssicheren Lösung zu kommen.“

Die Entscheidung über die Erteilung einer Spielbankzulassung richtet sich nach dem Niedersächsischen Spielbankengesetz (NSpielbG). Das NSpielbG schreibt für die Erteilung einer Interimszulassung zwar keine Ausschreibung vor. Die Spielbankaufsicht hielt diese aber aus europarechtlichen Gründen für geboten.

Pressemitteilung von: Nds. Finanzministerium