IHK: Neue EU-Regelungen zur IT-Sicherheit „NIS-2“ beachten

IHK: Neue EU-Regelungen zur IT-Sicherheit „NIS-2“ beachten      

IHK: Neue EU-Regelungen zur IT-Sicherheit „NIS-2“ beachten            

war es, diese nochmals für NIS-2 sowie für das Thema IT-Sicherheit allgemein zu sensibilisieren. Eine knappe Mehrheit, rund 56 Prozent der befragten Unternehmen, zeigte sich dabei grundsätzlich über NIS-2 informiert. Mehr als 80 Prozent dieser informierten Unternehmen wiederum hatten bereits konkret geprüft, ob sie tatsächlich unter die neuen Regeln fallen. Von den letztlich betroffenen Unternehmen berichteten 58 Prozent über konkrete Vorbereitungsmaßnahmen.

„Mehr Cybersicherheit liegt auch im eigenen Interesse der Wirtschaft“, so Graf weiter. Bundesweit entstünden der Wirtschaft durch Cyberangriffe jedes Jahr Schäden von mehr als 200 Milliarden Euro. Ein erfolgreicher Angriff könne für Unternehmen, auch wenn sie nicht unter den Regelungsbereich von NIS-2 fallen, zu einer Existenzbedrohung werden.

Der Bund müsse allerdings darauf achten, dass die Wirtschaft für den hohen Zusatzaufwand der neuen Bürokratieregeln auch etwas zurückbekomme: „Konkret müssen IT-Sicherheitsvorfälle zügig ausgewertet und die gewonnenen Erkenntnisse schnell an die Wirtschaft zurück gespiegelt werden,“ so Graf.

Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim