LKW-Fahrverbote an Feiertagen belasten die niedersächsische Wirtschaft

LKW-Fahrverbote an Feiertagen belasten die niedersächsische Wirtschaft

LKW-Fahrverbote an Feiertagen belasten die niedersächsische Wirtschaft

An Feiertagen gilt für LKW ein Fahrverbot von 0:00 bis 22:00 Uhr. Durch diese Fahrverbote müssen Speditionen ihre Touren aufwändig planen. Besonders Netzwerk- und Systemverkehre werden dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Erschwerend hinzu kommen nicht bundeseinheitliche Feiertage wie der Reformationstag, Fronleichnam oder Allerheiligen (01.11.). „Der Wirtschaftsverkehr wird an diesen Tagen erheblich eingeschränkt“, erklärt Monika Scherf, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen. „Das stellt niedersächsische Unternehmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen vor erhebliche Probleme.“ Routinierte und zuverlässige Touren werden unterbrochen, häufig kurz vor Erreichen des Zielortes. In der Folge können für Unternehmen aller Branchen und Größenklassen wichtige Logistikprozesse nicht eingehalten werden. Das verursacht hohe betriebliche und volkswirtschaftliche Kosten. Auch für die Fahrerinnen, Fahrer und deren Familien haben die uneinheitlichen Regelungen teilweise drastische Auswirkungen. „Oftmals müssen die Fahrer den Tag auf LKW-Parkplätzen an den Autobahnen verbringen“, ergänzt Felix Jahn, Sprecher Mobilität und Infrastruktur der IHK Niedersachsen. „Gerade an den Landesgrenzen führt das häufig zu überfüllten Parkplätzen.“

Aus Sicht der niedersächsischen Wirtschaft sollten Erleichterungen für Transportunternehmen an Feiertagen eingeführt werden. Dabei ist sowohl die Sicht der Unternehmen, aber auch der Beschäftigten zu berücksichtigen, die unter überfüllten LKW-Parkplätzen an den Landesgrenzen zu leiden haben.

Die IHK Niedersachsen spricht sich dafür aus, das laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestehende Feiertagsfahrverbot auf einen Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verkürzen. Dies würde zu einer Entzerrung der Verkehre führen. Weiterhin sollte über eine bundeseinheitliche Regelung für Feiertagsfahrverbote nachgedacht werden, damit der bestehende Flickenteppich endlich aufgelöst wird.

Pressemeldung von  IHK Niedersachsen