Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit: IHK informiert über gravierende Änderungen – Unter anderem für Hersteller und Einzelhändler

Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit: IHK informiert über gravierende Änderungen – Unter anderem für Hersteller und Einzelhändler
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Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit: IHK informiert über gravierende Änderungen – Unter anderem für Hersteller und Einzelhändler

Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheits-Verordnung in Kraft. Sie umfasst neue Pflichten für Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte, Händler, Onlineplattformen und Fulfilment-Dienstleister. Die EU-Verordnung wird in weiten Teilen für alle Verbraucherprodukte gelten.

Damit Unternehmen sich darauf einstellen können, informiert die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) in einer kostenlosen Online-Veranstaltung am Dienstag, 5. November 2024 (12:30 bis 14 Uhr) über die Änderungen. Darunter sind die Bewertung der Sicherheit eines Produkts, die Pflicht, selbst für triviale Produkte Risikoanalysen und technische Unterlagen zu erstellen, sowie neuen Pflichten im Umgang mit Unfällen, Beschwerden, Produktrisiken und Rückrufen.
Weitere Informationen und Anmeldung: https://t1p.de/43vhn

Pressemitteilung von: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer