Das Teilprogramm zur Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Emsland wird aktuell neu erarbeitet. Der Landkreis Emsland hat dazu einen zweiten Entwurf veröffentlicht. Dieser Entwurf des RROP-Teilprogramms weist rund drei Prozent der Landkreisfläche als Vorranggebiete Windenergienutzung aus. Dies wirkt sich auch auf die Unternehmen im Emsland aus. Mithilfe von Steckbriefen wird die Eignung der einzelnen Flächen als mögliche Standorte für Windenergieanlagen untersucht. Nach den Anmerkungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren hat sich die Flächenkulisse teilweise verändert.
Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim erarbeitet auch für das neue Beteiligungsverfahren eine Stellungnahme. Betroffene Unternehmen können sich mit ihren Hinweisen bis zum 29. November 2024 an die IHK wenden. Nach Fristende prüft und bewertet der Landkreis alle eingegangenen Stellungnahmen. Das Teilprogramm Windenergie des RROP soll Anfang 2025 fertiggestellt werden.
Unternehmen können Hinweise unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 6307368) einreichen. Dort sind auch die Verfahrensunterlagen abrufbar.
Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim