
Eine aktuelle Umfrage der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim zeigt: die potenziell betroffenen Unternehmen lehnen die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen von Speisen und Getränken ab. „Eine Verpackungssteuer bringt mehr Bürokratie und höhere Kostenbelastungen. Die Vermeidung von Abfall oder gar Impulse, die Gastronomie und Handel voranbringen und zu attraktiven Innenstädten führen, sind dagegen kaum zu erwarten“, stellt IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf mit Blick auf die Ergebnisse einer Unternehmensbefragung der IHK fest.
In der IHK-Umfrage sprechen sich insgesamt 81 % der potenziell betroffenen Unternehmen gegen die Einführung einer Verpackungssteuer aus. Sie befürchten an erster Stelle einen Anstieg der Bürokratie (85 %). Insbesondere kleinere Betriebe sehen sich hier belastet. Auch der Erklärungsaufwand gegenüber Kunden wird als Belastung wahrgenommen (85 %). Im Ergebnis gehen die befragten Unternehmen davon aus, dass ihre Kosten infolge der Steuer steigen (80 %). Mehr als die Hälfte der Betriebe rechnet zudem mit Umsatzrückgängen (56 %).
Insofern sind auch die zu erwartenden Reaktionen auf die Verpackungssteuer klar prognostizierbar: Unter den möglichen Maßnahmen geben die Unternehmen an, die hohen Kosten im Rahmen von Preiserhöhungen weitergeben zu müssen (73 %). Eine Einschränkung des Speisenangebots, um Verpackungen zu vermeiden, ziehen immerhin noch 23 % in Betracht. Lediglich 20 % geben allerdings an, vermehrt auf Mehrwegalternativen umzusteigen. Dies ist jedoch eines der erklärten Ziele der Verpackungssteuer, welches somit kaum erfüllt würde. „Unsere IHK-Blitzumfrage zeigt, dass eine Verpackungssteuer das falsche Mittel wäre, um Einwegverpackungen wirkungsvoll zu vermeiden“, erklärt Graf.
Die IHK empfiehlt den Kommunen deshalb, Alternativen zu prüfen, die Unternehmen nicht mit zusätzlichen Steuern und neuer Bürokratie belasten. „Es braucht Lösungen, die Einwegverpackungen zu vermeiden helfen, ohne die Unternehmen und die Verbraucher zu verunsichern“, fordert Graf. Denkbar seien hier Pilotprojekte für ein regional einheitliches Mehrwegkonzept oder eine gemeinsame Werbekampagne für Mehrwegverpackungen, um auf diese Alternative aufmerksam zu machen. Auch müsse eine ausreichende Menge von Abfallsammelbehältnissen im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden.
Hintergrund der Umfrage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar dieses Jahres. Dieses hat die Verpackungssteuer in Tübingen als rechtmäßig eingestuft. Infolgedessen prüfen nun weitere Kommunen in Deutschland die Einführung einer Verpackungssteuer oder eines vergleichbaren Instruments. Dazu gehört auch die Stadt Osnabrück.
Der Rat hatte hier am 3. Dezember 2024 eine Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung von Einwegverpackungen durch die Verwaltung beschlossen. Die IHK-Umfrage wurde vom 7. bis 14. März 2025 durchgeführt. Es haben sich 120 Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Handel, Beherbergung und Freizeiteinrichtungen beteiligt.
Pressemitteilung von: Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim