
Feiertage ohne frische Brötchen? Schwer vorstellbar. Zum Glück dürfen in Niedersachsen an allen Osterfeiertagen frische Brötchen in den Backstuben verkauft werden. Darauf weist die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hin. Im angrenzenden Nordrhein-Westfalen ist der Brötchenverkauf am Ostermontag dagegen tabu.
„Wann und wie lange sie öffnen dürfen, fragen sich viele Niedersachsen, die an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen wohnen, jedes Jahr wieder“, beschreibt die IHK-Beraterin Helga Conrad die Rechtslage. Die Ladenöffnung regelt jedes Bundesland selbst und das führt zu unterschiedlichen Öffnungen. Sowohl an Karfreitag als auch an beiden Osterfesttagen dürfen Niedersachsens Bäckereien und Konditoren grundsätzlich fünf Stunden öffnen, wenn sie möchten. Das ist im Niedersächsischen Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz geregelt. Die Regelung gilt auch für die beiden Pfingstfeiertage. Voraussetzung ist, dass die Geschäfte nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf in kleinen Mengen ausgerichtet sind.
Im benachbarten Nordrhein-Westfalen dürfen die Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ebenfalls öffnen. Der Ostermontag und auch der Pfingstmontag sind aber ausgenommen. An diesen Tagen bleiben dort die Türen geschlossen.
„Ein Muss zur Öffnung gibt es selbstverständlich nicht. Deshalb empfiehlt es sich, vorher in seiner Stammbäckerei nachzufragen, an welchen Tagen dort geöffnet ist“, rät Helga Conrad.
Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim