Angebliche Forderungen des Bundeszentralamts für Steuern: IHK warnt vor neuer E-Mail-Betrugsmasche

Angebliche Forderungen des Bundeszentralamts für Steuern: IHK warnt vor neuer E-Mail-Betrugsmasche

Die IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region sind aktuell von einer neuen Betrugsmasche betroffen. Aktuell werden per E-Mail offiziell wirkende Schreiben an Gewerbetreibende in der Region verschickt, die unter dem Briefkopf des Bundeszentralamts für Steuern einen angeblichen Säumniszuschlag für eine verspätet abgegebene Steuererklärung geltend machen. Dieser soll knapp 500 Euro betragen. Zuzüglich Umsatzsteuer werden über 660 Euro von den Gewerbetreibenden verlangt.

„Diese Schreiben stammen nicht von den Finanzbehörden“, macht IHK-Jurist Robert Alferink klar. „Das Schreiben stellt fälschlich dar, dass das Bundeszentralamt für Steuern für den Forderungseinzug gegenüber säumigen Steuerzahlern zuständig sei.“ Alferink rät, die Schreiben zu ignorieren und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. „Der Betrugsversuch wird offenbar, wenn man sich die Bankverbindung anschaut, über die der vermeintliche Säumniszuschlag gezahlt werden soll. Eine deutsche Finanzbehörde wird niemals eine spanische IBAN und damit eine spanische Bankverbindung nutzen“, so Alferink.

Unternehmen, die auf die gefälschte Zahlungsaufforderung hin eine Zahlung getätigt haben, können sich an die IHK wenden. In unregelmäßigen Abständen gelingt es den Ermittlungsbehörden, die Täter im Ausland zu stellen. Soweit die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hiervon Kenntnis erhält, kann können die einzelnen IHKs ihre Mitgliedsunternehmen hierüber informieren, damit Ansprüche geltend gemacht werden können. „Wahr ist aber auch,“ so Alferink, „dass in vielen Fällen das Geld weg ist“.

Pressemitteilung von: Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim