Betriebe für den Notfall rüsten

Betriebe für den Notfall rüsten
Der Notfallordner ist eine Absicherung, wenn eine Krise eintritt. Foto: HWK/W.Feldmann

Ostfriesland. Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt oder ein Autounfall und der Betrieb steht still. Unternehmerinnen und Unternehmer halten viele Zügel zugleich in der Hand. Doch was passiert bei längerer Ausfallzeit? Kennen die Mitarbeitenden die Zugangsdaten aller Programme? Können die Löhne gezahlt werden? Und wer schließt den Betrieb morgens auf? Inhaber sollten für den Fall der Fälle vorsorgen.

Wie das organisiert werden kann, erfahren Handwerkerinnen und Handwerker in der Handwerkskammer für Ostfriesland während der kostenfreien Veranstaltung „Notfallplanung für den Handwerksbetrieb“ am Mittwoch, 27. August, ab 18 Uhr, im Kammersaal, Straße des Handwerks 2, in Aurich.

Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Weßels (Aurich) und Helge Valentien, Leiter der Betriebsberatung der Handwerkskammer, werden über die Aspekte der betrieblichen und persönlichen Vorsorge wie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Versicherungen oder Vertretungsregelungen informieren. Außerdem erhalten die Teilnehmenden einen Notfallordner der Handwerkskammer. Dieser bietet eine Vielzahl von Formularen und Vordrucken, die die wesentlichen Bestandteile der Notfallvorsorge abdecken. Darüber hinaus stehen die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Die Anmeldung erfolgt online unter www.hwk-aurich.de/notfall. Anmeldeschluss ist der 20. August. Bei Fragen ist Helge Valentien unter Telefon 04941 1797-54 erreichbar.

Pressemeldung von  Handwerkskammer für Ostfriesland