Sommerzeit ist Ferienjobzeit. Viele Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Dies ist nicht nur für Schüler attraktiv. Auch Arbeitgeber profitieren, da echte Ferienjobs regelmäßig die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllen. Damit sind diese Jobs sozialversicherungsfrei.
„Allerdings muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Jugendlichen einige Regeln beachten, die insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgibt. So sind in Abhängigkeit des Alters die zulässige tägliche Arbeitszeit und spezielle Beschäftigungsverbote wie z. B. das Verbot von Nachtarbeit einzuhalten“, erklärt IHK-Juristin Katrin Schweer. Bei minderjährigen Ferienjobbern müssen prinzipiell die Eltern ihre Zustimmung geben.
Weitere Informationen hat die IHK in einem Merkblatt zusammengestellt. Es ist abrufbar unter www.osnabrueck.ihk24.de
Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
