A 20: Baurecht für Abschnitt 1 zwischen Westerstede und Jaderberg

A 20: Baurecht für Abschnitt 1 zwischen Westerstede und Jaderberg
Symbolfoto

Der Planfeststellungsbeschluss für den 1. Bauabschnitt der „A 20 – Küstenautobahn“ zwischen Westerstede und Jaderberg ist seit August 2025 bestandskräftig. Damit besteht Baurecht für den 13 Kilometer langen Abschnitt zwischen der A 28 bei Westerstede und der A 29 bei Jaderberg. Bauherrin ist die Autobahngesellschaft des Bundes (AdB).

Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne: „Mit der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses haben wir einen entscheidenden Schritt erreicht. Niedersachsen hat seine Hausaufgaben gemacht – jetzt liegt es am Bund, die Umsetzung dieses für den Nordwesten so wichtigen Infrastrukturprojekts schnell voranzutreiben.“

Zum Planfeststellungsverfahren

Der Ausgangsbeschluss vom 16. April 2018 war durch den BUND, Landesverband Niedersachsen, vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) beklagt worden.

Zunächst wurde im Wesentlichen die Straßenentwässerungsplanung des Autobahnabschnitts nach den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie überarbeitet. Den Änderungsbeschluss hat das BVerwG mit Urteil vom 7. Juli 2022 wegen prognostizierter straßenverkehrsbedingter Stickstoffeinträge in das FFH-Gebiet Garnholt im Bereich des geplanten Autobahndreiecks A 28 / A 20 als rechtswidrig und nicht vollziehbar erkannt, im Übrigen aber unbeanstandet gelassen.

Nach umfänglicher gutachtlicher Neuermittlung der straßenverkehrsbedingten Stickstoffeinträge in das Gebiet wurde am 18. Dezember 2023 ein Planfeststellungsänderungsbeschluss erlassen, der durch den BUND ebenfalls dem Bundesverwaltungsgericht zur Überprüfung vorgelegt wurde. Der Beschluss sieht im Einvernehmen mit der planenden Autobahn GmbH des Bundes zum Gebietsschutz eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h im Bereich des Autobahndreiecks A 20 / A 28 auf beiden Richtungsfahrbahnen vor.

Vor diesem Hintergrund wurde die Klage durch den BUND zurückgenommen, sodass für den Bau des 1. Planungsabschnittes der A 20 nun bestandskräftiges Baurecht besteht. Das BVerwG hat das Verfahren mit Beschluss vom 7. August 2025 eingestellt.

Pressemeldung von  Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen