IHK würdigt berufliche Kompetenzen: REWE-Mitarbeiterin mit Lernbeeinträchtigung erhält offizielles Kompetenzzeugnis

Gemeinsam stark: Natalia Frolov (vorne rechts) mit den Kaufleuten Jens Kaluscha (rechts) und Oliver Wehling (links) sowie der Marktmanagerin Maria Popken (links) – zusammen feiern sie die erfolgreiche Kompetenzfeststellung als Zeichen für Chancengleichheit und Anerkennung praktischer Fähigkeiten. Bildquelle: IHK

Ein bemerkenswerter Schritt für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt: Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hat gemeinsam mit der IHK für Ostfriesland und Papenburg erstmals eine berufliche Kompetenzfeststellung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) begleitet. Im Mittelpunkt steht eine 30-jährige Mitarbeiterin des REWE-Marktes Kaluscha & Wehling in Osnabrück, die trotz Lernbeeinträchtigung seit sieben Jahren engagiert und zuverlässig arbeitet – und nun ein offizielles Zeugnis ihrer Fähigkeiten in den Händen hält.

Das sogenannte Feststellungsverfahren nach § 50a BBiG richtet sich an Menschen ohne formalen Berufsabschluss. Es ermöglicht, beruflich erworbene Kompetenzen durch praktische Erfahrung sichtbar zu machen und eine Anerkennung zu ermöglichen. Die Validierung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Arbeitgeber, der auch die Kosten übernahm.

„Das Verfahren zeigt, wie individuelle Talente und Stärken gewürdigt werden können – unabhängig von klassischen Bildungswegen“, sagte Juliane Hünefeld-Linkermann, Geschäftsbereichsleiterin Aus- und Weiterbildung bei der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaf Bentheim. „Es ist ein wichtiger Beitrag zur beruflichen Teilhabe und zur Anerkennung gelebter Praxis.“

Die REWE-Mitarbeiterin Natalia Frolov hat sich über Jahre hinweg in verschiedenen Bereichen des Marktes bewährt – von der Warenverräumung bis zur Kundenbetreuung. „Ich bin stolz auf mich. Auch wenn ich sehr aufgeregt war, habe ich jetzt etwas in der Hand, das zeigt, was ich wirklich kann“, sagte sie nach Abschluss des Verfahrens.

Die Kaufleute Jens Kaluscha und Oliver Wehling sind überzeugt: „Unsere Mitarbeiterin ist ein fester Bestandteil unseres Teams. Ihre Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Kompetenz sind für uns seit Jahren selbstverständlich – umso schöner, dass dies nun auch offiziell bestätigt wurde.“

Den Auftakt zum Verfahren machte die Beratung bei der IHK in Osnabrück. Die Organisation und operative Durchführung übernahm die IHK-Beraterin Petra Schmidt von der IHK für Ostfriesland und Papenburg.

Das Feststellungsverfahren ist Teil einer bundesweiten Initiative zur Förderung von Durchlässigkeit und Chancengleichheit im Bildungssystem. Die IHK setzt damit ein deutliches Zeichen für die Anerkennung von Kompetenzen jenseits formaler Bildungswege und für eine inklusive Arbeitswelt.

Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim

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