Bitkom zum Urteil über den arbeitsrechtlichen Status von Crowdworkern
Bitkom zum Urteil über den arbeitsrechtlichen Status von Crowdworkern Hochflexible Mikrojobs bieten Vorteile für Unternehmen und Crowdworker Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass Crowdworker keine Angestellten der vermittelnden Internetplattform sind. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard […]