Das Reverse Charge Verfahren bietet ein hohes Vereinfachungspotential für das Unternehmen, das die Leistung erbringt. Es muss den Vorgang nicht beim Finanzamt anmelden. Das ist vor allem für ausländische Unternehmen vorteilhaft, da sie keinen Kontakt zu einem deutschen Finanzamt aufnehmen müssen.
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Wirtschaftswissen: Reverse Charge Verfahren – Umkehrung der Steuerschuldnerschaft

Wirtschaftswissen: Reverse Charge Verfahren – Umkehrung der Steuerschuldnerschaft Bei internationalen und grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeiten wird die Steuerschuld oft umgekehrt. Dieses Reverse Charge Verfahren ist eine Sonderregelung, bei der die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger zu zahlen ist. […]