Energiewirtschaft

Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems legt Kabelkorridor über Baltrum für Stromleitungen zur Anbindung von Windparks in der Nordsee fest

Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems legt Kabelkorridor über Baltrum für Stromleitungen zur Anbindung von Windparks in der Nordsee fest

Das Raumordnungsverfahren „Seetrassen 2030″ zur Ermittlung möglicher Trassenkorridore durch das niedersächsische Küstenmeer, in denen künftig Offshore-Netzanbindungssysteme zur Anbindung von Windparks in der deutschen Nordsee verlegt werden sollen, ist abgeschlossen. Landesplanerisch festgestellt wurde ein Korridor von der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum zum Anlandungsbereich westlich von Dornumersiel (Gemeinde Dornum, Landkreis Aurich), in dem zunächst zwei Kabelsysteme verlegt werden können. Die Landesplanerische Feststellung wurde durch das ArL Weser-Ems am 18.10.2021 vorgelegt.

Mit den geplanten Kabelsystemen werden Windparks angeschlossen, die in über 100 km Entfernung vor der niedersächsischen Nordseeküste in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) liegen. Der festgestellte Korridor kreuzt nördlich von Baltrum die Gasleitung Europipe 2 und verläuft dann parallel zu dieser. Zur Querung des Ostens der Insel Baltrum wird diese von der Wattseite aus bis zum Nordstrand unterbohrt. Zwischen Neßmersiel und Dornumersiel trifft der Korridor schließlich nahe Dornumergrode auf das Festland.

Inhaltliche Schwerpunkte der Stellungnahmen, die im Raumordnungsverfahren abgegeben wurden, waren der Naturschutz, da die geprüften Korridore durch den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ verlaufen, die Trinkwassergewinnung aus den Süßwasserlinsen unter den Inseln sowie der für die Region wichtige Tourismus.

In der Landesplanerische Feststellung ist das ArL Weser-Ems zu folgendem Ergebnis gekommen: Der Baltrum-Korridor ist im Vergleich zu dem ebenfalls geprüften Korridor über Langeoog besonders mit Blick auf die Belange Wasserwirtschaft/Trinkwassergewinnung (Süßwasserlinse), Küstenschutz (Querung von Sandgewinnungsgebieten zur Strandaufspülung) sowie die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und kulturelles Erbe (Bodendenkmale) konfliktärmer und somit deutlich raum- und umweltverträglicher. Der Verlauf über Baltrum wurde deshalb landesplanerisch festgestellt.

Mit dem Bau der Leitungen können die Übertragungsnetzbetreiber allerdings erst beginnen, wenn die noch erforderlichen Planfeststellungsverfahren durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr positiv abgeschlossen worden sind.

Die Landesplanerische Feststellung kann online unter

www.arl-we.niedersachsen.de/Seetrassen-2030

eingesehen werden.

Quelle Pressemeldung von  Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

WEWRedakteur

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